Category Image
Rundschreiben

2019 - Rundschreiben Nr. 2

Grundsätzliche Hinweise Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze [RS 2019/02]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2019 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. 5.2. RS 2019/02, Anhebung der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Die unter Ziff. 5.1. beschriebene Rechtsfolge (Ende der Versicherungsfreiheit nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 SGB V) tritt auch ein, wenn das Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze auf die Anhebung der Jahresarbeitsentgeltgrenze zurückzuführen ist. In diesem Fall haben betroffene Arbeitnehmer allerdings die Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB V (vgl. Ausführungen unter Ziff. 7.1.).


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Nordost
Telefon Icon

AOK-Service-Telefon

0800 2650800 Kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
Formular Icon

Formulare

Hier finden Sie Formulare für den täglichen Einsatz in Ihrem Unternehmen
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen zurück