Category Image
Rundschreiben

2020 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsame Verlautbarung zur versicherungsrechtlichen Beurteilung entsandter Arbeitnehmer [RS 2020/02]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2020 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. 3.4. RS 2020/02, Beendigung der Ausstrahlung

Eine Entsendung im Sinne der Austrahlung wird durch Ablauf der zeitlichen Begrenzung oder endgültiger Rückkehr nach Deutschland beendet. Von einer Beendigung ist ferner regelmäßig auszugehen, wenn

  • -der ausländische Beschäftigungsort derselbe bleibt, aber der in Deutschland ansässige Arbeitgeber gewechselt wird (Ziff. 6. — Arbeitnehmer U; vgl. Ziff. 3.4.1.) oder
  • -der Arbeitgeber derselbe bleibt, jedoch der Beschäftigungsort vorübergehend vom Ausland nach Deutschland verlegt wird (Ziff. 3.4.2.) oder
  • -eine im Voraus befristete Entsendung in eine unbefristete Auslandsbeschäftigung umgewandelt wird.

Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK Nordost
Telefon Icon

AOK-Service-Telefon

0800 2650800 Kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
Formular Icon

Formulare

Hier finden Sie Formulare für den täglichen Einsatz in Ihrem Unternehmen
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen zurück