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Rundschreiben

1994 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum PflegeVG; Versicherungs-, Melde- und Beitragsrecht [RS 1994/01]
Sozialversicherungsrecht
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1994 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. E.9. RS 1994/01, Schüler und Studenten

(1) Für Schüler und Studenten, die in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig oder nach § 23 SGB XI verpflichtet sind, bei einem privaten Versicherungsunternehmen einen Pflegeversicherungsvertrag abzuschließen, erhöht sich gemäß § 13a [Absatz 2] BAföG der jeweilige Bedarfssatz nach dem BAföG für die Pflegeversicherung . . . um monatlich [15 EUR].

(2) Hinsichtlich der von den privaten Versicherungsunternehmen zu erfüllenden Voraussetzungen wird auf die Ausführungen unter Ziff. E.3.2. verwiesen.


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