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Rundschreiben

1994 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum PflegeVG; Versicherungs-, Melde- und Beitragsrecht [RS 1994/01]
Sozialversicherungsrecht
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1994 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. E.6.1. RS 1994/01, Voraussetzungen für die Gewährung des Beitragszuschusses

Die Vorschrift des § 61 Absatz [4] Satz 1 SGB XI räumt den Teilnehmern an [Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben] sowie an Berufsfindung oder Arbeitserprobung, die nach § 23 SGB XI zum Abschluss eines privaten Pflegeversicherungsvertrages verpflichtet sind, gegen den zuständigen Leistungsträger einen Anspruch auf Zuschuss zu den Pflegeversicherungsbeiträgen ein. Hinsichtlich der von den Versicherungsunternehmen zu erfüllenden Voraussetzungen wird auf die Ausführungen unter Ziff. E.3.2. verwiesen.


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