Category Image
Grundsätze

MobRehaEmpf – Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation

Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation [MobRehaEmpf]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

MobRehaEmpf – Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation



Ziff. II.1.6. MobRehaEmpf, Rehabilitationsteam und Qualifikation

(1) Abweichend von den im Allgemeinen Teil in Ziff. I.6. aufgeführten Berufsgruppen müssen in der mobilen geriatrischen Rehabilitation der Sporttherapeut und Psychotherapeut nicht regelhaft vorgehalten werden. Der klinische Psychologe sollte über die Anerkennung als Klinischer Neuropsychologe verfügen.

(2) In jeder therapeutischen Disziplin muss mindestens ein Mitarbeiter auch über Erfahrungen von mindestens einem Jahr in einer geriatrisch/rehabilitativ tätigen Einrichtung verfügen. Den Professionen Physiotherapie, Ergotherapie und der rehabilitativen Pflege gehören zusätzlich zu den im allgemeinen Teil beschrieben Qualifikation auch Mitarbeiter mit nachgewiesener Bobath- oder vergleichbarer Qualifikation an.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Nordost
Telefon Icon

AOK-Service-Telefon

0800 2650800 Kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
Formular Icon

Formulare

Hier finden Sie Formulare für den täglichen Einsatz in Ihrem Unternehmen
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen zurück