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Grundsätze

KVdRMeldeGs – Gemeinsame Grundsätze zum maschinell unterstützten Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung

Gemeinsame Grundsätze zum maschinell unterstützten Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung [KVdRMeldeGs]
Sozialversicherungsrecht
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KVdRMeldeGs – Gemeinsame Grundsätze zum maschinell unterstützten Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung



Ziff. 2.3.g. KVdRMeldeGs, Beginn/Ende eines Sozialgerichtsverfahrens oder Rücknahme des Rechtsbehelfs bzw. Rechtsmittels

Die krankenversicherungsrechtlichen Auswirkungen bei Beginn und Ende eines Sozialgerichtsverfahrens bzw. die Rücknahme des Rechtsbehelfs bzw. Rechtsmittels sind identisch mit den Auswirkungen bei Beginn und Ende eines Widerspruchsverfahrens oder der Rücknahme des Widerspruchs. Die Ausführungen unter Ziff. 2.3.f. sind zu beachten.


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