Category Image
Richtlinien

KFE-RL – Krebsfrüherkennungs-Richtlinie

Richtlinie über die Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsfrüherkennungs-Richtlinie/KFE-RL)
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

KFE-RL – Krebsfrüherkennungs-Richtlinie



§ 27 KFE-RL, Leistungen

Die Maßnahmen zur Früherkennung von Krebserkrankungen, die sowohl bei Frauen als auch bei Männern durchgeführt werden, umfassen

  • a)Früherkennungsuntersuchungen auf Hautkrebs (§§ 28 bis § 36),
  • b)Früherkennungsuntersuchungen auf kolorektales Karzinom (geregelt in der oKFE-RL),
  • c)Früherkennungsuntersuchung auf Lungenkrebs (§§ 37 bis § 46).

Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK Nordost
Telefon Icon

AOK-Service-Telefon

0800 2650800 Kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
Formular Icon

Formulare

Hier finden Sie Formulare für den täglichen Einsatz in Ihrem Unternehmen
Grafik e-mail

Kontaktformular

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen zurück