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Rundschreiben

1981 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Verwaltungsverfahren - SGB X [RS 1981/01]
Sozialversicherungsrecht
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1981 - Rundschreiben Nr. 1



§ 30 SGB X Ziff. 2. RS 1981/01, Beglaubigungsverbote

Nicht beglaubigt werden dürfen Unterschriften ohne dazugehörigen Text (Blankounterschriften) sowie Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung (§ 129 BGB) bedürfen, da die amtliche Beglaubigung nicht die öffentliche Beglaubigung ersetzt.


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