Category Image
Rundschreiben

1981 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Verwaltungsverfahren - SGB X [RS 1981/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1981 - Rundschreiben Nr. 1



§ 27 SGB X Ziff. 3. RS 1981/01, Subsidiarität

Neben der allgemeinen Subsidiarität des SGB X gegenüber Spezialvorschriften . . . bestimmt § 27 Absatz 5 nochmals die Vorrangigkeit spezialrechtlicher Regelungen. Eine Wiedereinsetzung ist unzulässig, wenn sich dies aus einer besonderen Rechtsvorschrift ergibt. Es bedarf hierzu keines ausdrücklichen Verbotes, sondern es ist nach Wortlaut und Sinn einer Befristung zu entscheiden, ob die Frist als Ausschlussfrist absolut sein sollte oder wiedereinsetzungsfähig ist. . .


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Nordost
Telefon Icon

AOK-Service-Telefon

0800 2650800 Kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
Formular Icon

Formulare

Hier finden Sie Formulare für den täglichen Einsatz in Ihrem Unternehmen
Grafik e-mail

Kontaktformular

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen zurück