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ZPO – Zivilprozessordnung



§ 851d ZPO, Pfändungsschutz bei steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen

Monatliche Leistungen in Form einer lebenslangen Rente oder monatlicher Ratenzahlungen im Rahmen eines Auszahlungsplans nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 AltZertG aus steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen sind wie Arbeitseinkommen pfändbar.


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