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EStDV – Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000 (EStDV 2000)
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EStDV – Einkommensteuer-Durchführungsverordnung



§ 8 EStDV, Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke von untergeordnetem Wert

1 Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile brauchen nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn ihre Größe nicht mehr als 30 Quadratmeter oder ihr Wert nicht mehr als 40 000 EUR beträgt. 2 In diesem Fall dürfen Aufwendungen, die mit dem Grundstücksteil im Zusammenhang stehen, nicht abgezogen werden.

§ 8 neugefasst durch V vom 19. 12. 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 372) (30. 12. 2025).


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