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Gesetze

FPfZG – Familienpflegezeitgesetz

Gesetz über die Familienpflegezeit (Familienpflegezeitgesetz - FPfZG)
Sozialversicherungsrecht | Arbeitsrecht
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FPfZG – Familienpflegezeitgesetz



§ 11 FPfZG, Allgemeine Verwaltungsvorschriften

Zur Durchführung des Verfahrens nach den §§ 8 und § 10 kann das BMFSFJ allgemeine Verwaltungsvorschriften erlassen.

Bisheriger § 13 wurde § 11 und geändert durch G vom 23. 12. 2014 (BGBl. I S. 2462).


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