Category Image
Rundschreiben

2013 - Rundschreiben Nr. 10

Gemeinsames Rundschreiben zu Einnahmen zum Lebensunterhalt [RS 2013/10]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2013 - Rundschreiben Nr. 10



Ziff. 7.2.1. RS 2013/10, Entschädigungszahlungen nach dem SGB XIV und Renten nach dem BEG an Hinterbliebene

Im Gegensatz zu den Versichertenrenten sind Hinterbliebenenrenten nicht um die Entschädigungszahlungen nach § 83 Absatz 1 SGB XIV zu mindern. Sie sind in voller Höhe als Einnahmen zum Lebensunterhalt zu berücksichtigen. Hierzu gehören auch Abfindungen nach § 86 SGB XIV für Witwen und Witwer. Zur zeitlichen Zuordnung siehe Ziff. 2.2.2.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte
Kontakt zur AOK Nordost
Telefon Icon

AOK-Service-Telefon

0800 2650800 Kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
Formular Icon

Formulare

Hier finden Sie Formulare für den täglichen Einsatz in Ihrem Unternehmen
Grafik e-mail

Kontaktformular

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen zurück