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§ 13 BGB, Verbraucher

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

§ 13 neugefasst durch G vom 20. 9. 2013 (BGBl. I S. 3642).


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