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Grundsätze

VVGeneralauftrag – VV Generalauftrag

Verwaltungsvereinbarung über die generelle Beauftragung der Krankenkassen durch die Unfallversicherungsträger zur Berechnung und Auszahlung des Verletzten- und Kinderverletztengeldes nach § 189 SGB VII in Verb. mit §§ 88 ff. SGB X (VV Generalauftrag)
Sozialversicherungsrecht
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VVGeneralauftrag – VV Generalauftrag



Ziff. 3.2.1.2. VVGeneralauftrag, Bezug einer Vollrente wegen Alters oder einer Rente wegen voller Erwerbsminderung

Wird bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit bereits Vollrente wegen Alters oder Rente wegen voller Erwerbsminderung bezogen, wirkt sich der Rentenbezug nicht auf den Verletztengeldanspruch aus. Die Krankenkasse zahlt Verletztengeld nach Maßgabe dieser Vereinbarung.


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