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Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 6

Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGB V, zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung nach § 47 SGB XIV [RS 2022/06]
Sozialversicherungsrecht
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2022 - Rundschreiben Nr. 6



Ziff. 14.7.3. RS 2022/06, Bezug von anderen Entgeltersatzleistungen

Soweit und solange Begleitpersonen andere Entgeltersatzleistungen wie

  • -Krankengeld nach § 44 SGB V,
  • -Kinderkrankengeld nach § 45 Absatz 1 SGB V,
  • -Kinderverletztengeld nach § 45 Absatz 4 SGB VII in Verb. mit § 45 SGB V,
  • -Versorgungskrankengeld,
  • -Krankengeld der Sozialen Entschädigung nach § 47 SGB XIV (auch für ein wegen anerkannter Schädigungsfolge erkranktes Kind),
  • -Krankengeld der Soldatenentschädigung,
  • -Mutterschaftsgeld,
  • -Übergangsgeld (siehe Ziff. 14.2.1.1.5.1.1.) oder
  • -Kurzarbeitergeld bei Kurzarbeit "Null" (100%ige Kurzarbeit), siehe Ziff. 14.2.1.1.4.5.) oder
  • -Qualifizierungsgeld (siehe Ziff. 14.2.1.1.4.8.)
beziehen, besteht kein Krankengeldanspruch nach § 44b SGB V, da ihnen dadurch kein Verdienstausfall entsteht. Dies gilt auch für vergleichbare ausländische Entgeltersatzleistungen.

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