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Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 6

Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGB V, zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung nach § 47 SGB XIV [RS 2022/06]
Sozialversicherungsrecht
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2022 - Rundschreiben Nr. 6



Ziff. 14.4.1.2. RS 2022/06, Ermittlung Regelentgelt für Werkstudentinnen und Werkstudenten

(1) Werkstudierende nach § 6 Absatz 1 Nummer 3 SGB V sind grundsätzlich in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sozialversicherungsfrei. In der Rentenversicherung besteht grundsätzlich eine Versicherungspflicht.

(2) Für den Krankengeldanspruch nach § 44b SGB V ist für die Ermittlung des Regelentgelts auch das Entgelt aus Werkstudententätigkeiten zu berücksichtigen. Hierbei ist als Arbeitsentgelt das Sozialversicherungsbruttoentgelt (nach EBV) zugrunde zu legen.

(3) Einmalzahlungen aus einer Beschäftigung als Werkstudierender sind wie im Ziff. 4.1.1.1.2.2. dargestellt zu berücksichtigen, auch wenn diese nicht der Beitragspflicht unterliegen.


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