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UStG – Umsatzsteuergesetz

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UStG – Umsatzsteuergesetz



§ 22c UStG, Ausstellung von Rechnungen im Falle der Fiskalvertretung

Die Rechnung hat folgende Angaben zu enthalten:

  • 1.den Hinweis auf die Fiskalvertretung;
  • 2.den Namen und die Anschrift des Fiskalvertreters;
  • 3.die dem Fiskalvertreter nach § 22d Absatz 1 erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

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