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SGB XII – Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - [SGB XII]
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SGB XII – Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe



§ 64e SGB XII, Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes

Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes der Pflegebedürftigen können gewährt werden,

  • 1.soweit sie angemessen sind und
  • 2.durch sie
    • a)die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert werden kann oder
    • b)eine möglichst selbständige Lebensführung der Pflegebedürftigen wiederhergestellt werden kann.

§ 64e eingefügt durch G vom 23. 12. 2016 (BGBl. I S. 3191).


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