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SGB II – Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - [SGB II]
Sozialversicherungsrecht
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SGB II – Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende



§ 85 SGB II, Übergangsregelung aus Anlass des Wohngeld-Plus-Gesetzes

Abweichend von § 12a Satz 1 sind Leistungsberechtigte für am 31. 12. 2022 laufende Bewilligungszeiträume oder Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 1. 1. 2023 bis 30. 6. 2023 beginnen, nicht verpflichtet, Wohngeld nach dem WoGG in Anspruch zu nehmen.

§ 85 angefügt durch G vom 5. 12. 2022 (BGBl. I S. 2160).


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