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GIGV – IOP-Governance-Verordnung

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GIGV – IOP-Governance-Verordnung



§ 8

Anlage 2 GIGV, Liste gesetzlicher Spezifikationsaufträge an öffentliche Auftraggeber

Datum (Inkrafttreten dieser Verordnung): 14. 9. 2024

IDRechtsgrundlageStelleTitelKurzbeschreibungDatum Erstellung der Spezifikation bis
110§ 355 Absatz 1 SGB VKassenärztliche BundesvereinigungBeispielschnittstelleDie Beispielschnittstelle dient hier für Illustrationszwecke

Anmerkungen:

ID: Identifikationsnummer der Schnittstelle, die sowohl auf der Wissensplattform als auch der Anlage vermerkt ist, um eine eindeutige Zuordnung zu gewährleisten.

Rechtsgrundlage: Rechtsnorm, aus der sich der gesetzliche Spezifikationsauftrag ergibt; falls nicht abweichend bezeichnet, handelt es sich um Normen des SGB V.

Stelle: Bezeichnung der Stelle/Organisation, die mit einem gesetzlichen Spezifikationsauftrag betraut wurde.

Titel: Bezeichnung des Standards/Profils/Leitfadens/Informationsmodells/der Referenzarchitektur/Softwarekomponente wie auf der Wissensplattform vermerkt.

Kurzbeschreibung: Beschreibung des Standards/Profils/Leitfadens/Informationsmodells/der Referenzarchitektur/Softwarekomponente.

Datum Erstellung der Spezifikation bis: Datum, bis zu dem die Spezifikation des Standards/des Profils/des Leitfadens/des Informationsmodells/der Referenzarchitektur/der Softwarekomponente erstellt sein muss.


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