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Rundschreiben

2003 - Rundschreiben Nr. 3

Gemeinsames Rundschreiben zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG); hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 2003/03]
Sozialversicherungsrecht
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2003 - Rundschreiben Nr. 3



§ 61 SGB V Ziff. 1. RS 2003/03, Allgemeines

(1) Die neue Vorschrift fasst die künftigen Zuzahlungsregelungen in den verschiedenen Leistungsbereichen zusammen. Durch Bezugnahme auf einzelne Sätze des neuen § 61 SGB V in den jeweiligen Zuzahlungsvorschriften bedarf es dort nicht der ständigen Wiederholung der generellen Regelung in § 61 Satz 1 SGB V.

(2) Besondere Anmerkungen zu den einzelnen Zuzahlungsregelungen erfolgen im Rahmen dieses Rundschreibens bei der Kommentierung der jeweiligen Einzelvorschriften.


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