Category Image
Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 13

Gemeinsames Rundschreiben Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung der Bezieher von Arbeitslosengeld [RS 2022/13]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2022 - Rundschreiben Nr. 13



Ziff. A.I.3.3.1. RS 2022/13, Allgemeines

Bezieher von Arbeitslosengeld können sich auf Antrag gemäß § 8 Absatz 1 Nummer 1a SGB V von der eintretenden Versicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nummer 2 SGB V befreien lassen. Das Befreiungsrecht steht auch den aufgrund besonderer Gleichstellungsvorschriften in die Krankenversicherung einbezogenen Leistungsbeziehern (vgl. Ziff. A.I.2.1.) zu.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Nordost
Telefon Icon

AOK-Service-Telefon

0800 2650800 Kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
Formular Icon

Formulare

Hier finden Sie Formulare für den täglichen Einsatz in Ihrem Unternehmen
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen zurück