Rubrik: Minijobs

Beschreibung

Minijobs werden auch als geringfügige Beschäftigungen bezeichnet. Dabei sind zwei Arten zu unterscheiden: die geringfügig entlohnte (Entgeltgrenze beachten) und die kurzfristige Beschäftigung (Zeitgrenze maßgeblich). Geringfügig entlohnte Beschäftigte sind sozialversicherungsfrei, sofern sie sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Kurzfristig Beschäftigte sind grundsätzlich sozialversicherungsfrei. Das Seminar informiert umfassend und praxisnah über die besonderen Regelungen bei diesen beiden Beschäftigungsformen.

Beschreibung

Minijobs werden auch als geringfügige Beschäftigungen bezeichnet. Dabei sind zwei Arten zu unterscheiden: die geringfügig entlohnte (Entgeltgrenze beachten) und die kurzfristige Beschäftigung (Zeitgrenze maßgeblich). Geringfügig entlohnte Beschäftigte sind sozialversicherungsfrei, sofern sie sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Kurzfristig Beschäftigte sind grundsätzlich sozialversicherungsfrei. Das Seminar informiert umfassend und praxisnah über die besonderen Regelungen bei diesen beiden Beschäftigungsformen.

Seminare in der Rubrik Minijobs

  • Alle (0)
  • Vor-Ort-Seminare (0)
  • Online-Seminare (0)

Für Ihre Suche wurden leider keine Seminare gefunden.

Aktuell werden leider keine Termine in dieser Rubrik angeboten.

Kontakt zur AOK Nordost
Telefon Icon

AOK-Service-Telefon

0800 2650800 Kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
Formular Icon

Formulare

Hier finden Sie Formulare für den täglichen Einsatz in Ihrem Unternehmen
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen zurück