Das Präventionsgesetz
Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) gehört schon seit mehr als 25 Jahren zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Am 25. Juli 2015 trat das Präventionsgesetz in Kraft. Es stärkt die Betriebliche Gesundheitsförderung als Aufgabe der GKV.
Dabei fördern insbesondere die Krankenkassen die Ermittlung betriebs- oder branchenspezifischer Bedarfe der Mitarbeiter, um so passgenaue Angebote wie Seminare, Workshops oder Kurse für die Verbesserung der Beschäftigtengesundheit machen zu können.
Die Nationale Präventionskonferenz: Aufgaben und Berichte
Das Gesetz fordert auch die Kooperation aller Sozialversicherungen im Betrieblichen Gesundheitsmanagement. So arbeiten in der Nationalen Präventionskonferenz (NPK) die gesetzliche Unfall- und Krankenversicherung sowie die Rentenversicherung Hand in Hand bei der Etablierung von BGM. Verschiedene Handlungsfelder der einzelnen Partner können und sollen durch die anderen Partner ergänzt und bereichert werden.
Dies geschieht vor allem auf der Ebene der konzeptionellen Erweiterung der Handlungsfelder und Branchen sowie der Gestaltung von Kooperationsmöglichkeiten. Gesellschaftlich werden sowohl auf Bundesebene mit einer Bundesrahmenempfehlung als auch auf Landesebene mit den Landesrahmenvereinbarungen Ziele formuliert, die in Prävention und Betrieblicher Gesundheitsförderung erreicht werden sollen.
Präventionsbericht 2022
Die NPK widmet sich auch innovativen Themen, die Einfluss auf das Gesundheitsgeschehen in Deutschland nehmen, unter anderem den Herausforderungen des Klimawandels. Diese Aktivitäten erfolgen gezielt beispielsweise in Kommunen, Schulen und Betrieben. Für die Umsetzung der Präventionsstrategie in den Bundesländern berichten die beteiligten Partnerinnen und Partner in den Jahresberichten der NPK. Ende 2022 erschien der jüngste Präventionsbericht, der auf das Jahr 2021 blickt:
2021 konnten mit BGF-Maßnahmen 1.768.604 Menschen in 18.437 Betrieben erreicht werden. Die Ausgaben der Krankenkassen für BGF lagen 2021 bei 246.897.000 Euro, das entspricht 3,37 Euro je Versicherten. Durch die Pandemie konnten bei den Kassen bereitgestellte Mittel nicht in BGF in den Unternehmen investiert werden, da Kontakte zum Teil nicht möglich waren. Diese Mittel werden aber zukünftig zur Umsetzung der Arbeit der BGF-Koordinierungsstellen in Zusammenarbeit mit örtlichen Unternehmensorganisationen eingesetzt. Insgesamt sind die Ausgaben 2021 um 55 Prozent gestiegen: 2020 lagen sie bei 159.407.107 Euro.

Der Bericht der Nationalen Präventionskonferenz gibt einen Überblick über die Leistungen der Kranken- und Pflegekassen in der Primärprävention und der Betrieblichen Gesundheitsförderung. Ein Fokus des Berichts liegt auf der Prävention und BGF in der Arbeitswelt, für die hybride Konzepte gefragt sind: Mitarbeitende im Homeoffice beispielsweise sollten nicht vergessen werden und können über Onlineangebote gut erreicht werden.
Der Leitfaden Prävention
Der GKV-Spitzenverband hat aufgrund der Vorgaben des neuen Präventionsgesetzes auch den Leitfaden Prävention der GKV aktualisiert und im Jahr 2019 publiziert. Darin legt der GKV-Spitzenverband die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention und der Betrieblichen Gesundheitsförderung fest. Die Krankenkassen dürfen nur Maßnahmen fördern, die dem Leitfaden entsprechen.
Zentrales Anliegen ist es, ein qualitätsgesichertes Angebot zu gewährleisten: Maßnahmen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung müssen immer exakt auf die Bedürfnisse im Unternehmen zugeschnitten sein. Welche Maßnahmen empfehlenswert oder notwendig sind, wird vorher mithilfe detaillierter Analysen ermittelt.
Bei der Planung und Umsetzung der Maßnahmen gilt: Erfolgreiche BGF umfasst gleichzeitig gesundheitsgerechtes Verhalten und gesunde Arbeitsbedingungen. Anders gesagt: Verhaltens- und Verhältnisprävention. Aufgabe der Krankenkassen ist es, sowohl einen gesundheitsförderlichen Arbeits- und Lebensstil zu fördern, als auch eine gesundheitsförderliche Arbeitsgestaltung zu unterstützen. Ebenso soll eine überbetriebliche Vernetzung und Beratung etabliert werden.
Neufassung 2022 mit Ergänzungen zum Klimaschutz
Der Leitfaden wird kontinuierlich verbessert. Im jüngsten Update, der Neufassung von Ende 2022, sind Aspekte des Umweltschutzes und des Klimawandels ergänzt. Begründet wird dies mit dem Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen, die maßgeblich zur menschlichen Gesundheit beitragen. Entsprechend sollen GKV-Leistungen der Gesundheitsförderung und Prävention mittelbar auch dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zugutekommen.
Insbesondere wurden folgende Punkte erweitert:
- Gesunde Ernährung und Bewegung: Bei den Kriterien für Leistungen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention wird auf die positiven Gesundheits- und Umwelt- beziehungsweise Klimaeffekte gesunder Ernährung und körperlicher Aktivität eingegangen (sogenannte Co-Benefits).
- Klimafreundliche Gemeinschaftsverpflegung und Mobilität: Anregungen für eine Mitwirkung von Krankenkassen an der zugleich gesundheitsförderlichen und klimafreundlichen Ausrichtung der Gemeinschaftsverpflegung und Mobilität ergänzen die betriebliche und lebensweltbezogene Gesundheitsförderung und Prävention.
- Gesundheitsrisiko Klimawandel für Kommunen: Ein Kapitel zur Prävention klimawandelbedingter Gesundheitsrisiken in Kommunen ist neu. Krankenkassen erhalten damit erweiterte Handlungsmöglichkeiten zur Unterstützung insbesondere der kommunal Verantwortlichen zu gesundheitlich relevanten Aspekten des Klimaschutzes und der Klimaanpassung.
Alle Aktualisierungen finden sich auf der Webseite des Leitfadens Prävention.
Die besondere Situation im Pflegemarkt
Im Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG), das 2019 in Kraft trat, will der Gesetzgeber erste Schritte bei der Behebung des Fachkräftemangels in der Kranken- und Altenpflege einleiten. Kern des Programms sind 13.000 neue Stellen in der Altenpflege. Zudem ist gerade die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) für Pflegekräfte zentral für das Thema „gesund pflegen“ und wird in Zukunft weiter an Bedeutung zunehmen.
Regionale BGF-Koordinierungsstellen
Die regionalen BGF-Koordinierungsstellen sind ein gemeinsames Angebot der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Übergeordnetes Ziel ist es, interessierten Unternehmen einen einfachen Zugang zu BGF-Ansprechpartnern zu ermöglichen. Zielgruppe sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), da diese oft nicht so genau wissen, wie und mit wem sie Betriebliche Gesundheitsförderung in ihrem Betrieb umsetzen können.
Mit der BGF-Koordinierungsstelle haben die gesetzlichen Krankenkassen ein unabhängiges Onlineportal geschaffen, über das eine kostenlose Beratung möglich ist.