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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Minijob

    Wir haben 2 Fragen / 2 Konstellationen:


    1.)

    Wir möchten für die Betriebsreinigung einen jungen Mann (16 Jahre alt) für den Zeitraum Juli und August einstellen. Aktuell ist er noch in der Schule (Ferienbeginn in Bayern ist ab 02.08.2025). Zum 01.09.2025 beginnt dieser junge Mann außerdem eine reguläre Ausbildung bei uns. Welche Möglichkeiten haben wir, um ihn einzustellen (kurzfristige Beschäftigung, geringfügige Beschäftigung).


    2.)

    Noch eine Einstellung eines Mitarbeiters für die Betriebsreinigung im Juli und August:

    Alter 15 Jahre, ebenfalls noch bis Ende Juli in der Schule, er beginnt jedoch keine Ausbildung bei uns bzw. bleibt weiterhin Schüler. Welche Möglichkeiten haben wir, um ihn einzustellen (kurzfristige Beschäftigung, geringfügige Beschäftigung).


    Vielen Dank für Ihre Antworten

  • 02
    RE: Minijob

    Guten Tag,
     
    in Ihrem 1. Fall besteht grds. nur die Möglichkeit einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, da der Schüler im Herbst eine Ausbildung anfängt und somit Berufsmäßigkeit gegeben ist. Die Prüfung der Berufsmäßigkeit entfällt jedoch, wenn die Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 556 Euro/Monat nicht  überschritten wird. In diesem Fall könnte dann auch eine kurzfristige, sozialversicherungsfreie Beschäftigung ausgeübt werden, wenn die drei Monate/70 Arbeitstage-Grenze in 2025 nicht überschritten wird.
     
    Fall 2: eine kurzfristige Beschäftigung eines Schülers ist möglich, wenn auch hier die Zeitgrenze von maximal drei Monate/70 Arbeitstage zusammen mit der geplanten Beschäftigung bei Ihnen nicht überschritten wird.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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