Liebes Experten-Team,
wir beschäftigen einen Altersvollrentner im Minijob. Dieser hat einen weiteren Minijob bei einem anderen Arbeitgeber. Der Verdienst des Beschäftigten war bereits einmal über die Minijobgrenze gekommen, da beim anderen Arbeitgeber eine Krankheitsvertretung übernommen wurde. Die Beschäftigungen sollten in diesem Fall SV-frei bleiben, da die Vertretung unvorhergesehen war.
Nun kam es zu einer zweiten Überschreitung aufgrund eines Feiertagszuschlags beim anderen Arbeitgeber, von dem der Mitarbeiter nichts wusste. Müssen in diesem Fall beide Minijobs rückwirkend SV-pflichtig in dem besagten Monat abgerechnet werden?
vielen Dank für Ihre Antwort.
Freundliche Grüße