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Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz; Versicherungs-, Melde- und Beitragsrecht für Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen [RS 1988/02]
Sozialversicherungsrecht
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1988 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. A.II.6. RS 1988/02, Lehrer an privaten genehmigten Ersatzschulen

Die . . . für Lehrer, die an privaten genehmigten Ersatzschulen hauptamtlich beschäftigt sind, . . . vorgeschriebene Krankenversicherungsfreiheit wird nach § 6 Absatz 1 Nummer 5 SGB V übernommen. Wie bei den Beamten [setzt] die Krankenversicherungsfreiheit . . . voraus, dass die Lehrer nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe haben. Die Krankenversicherungsfreiheit hat über [§ 27 Absatz 1 Nummer 3 SGB III] zugleich Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung zur Folge.


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