Category Image
Gesetze

BGB – Bürgerliches Gesetzbuch

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Sonstige
Navigation
Navigation

BGB – Bürgerliches Gesetzbuch



§ 1631c BGB, Verbot der Sterilisation

1 Die Eltern können nicht in eine Sterilisation des Kindes einwilligen. 2 Auch das Kind selbst kann nicht in die Sterilisation einwilligen. 3 § 1809 findet keine Anwendung.

Satz 3 geändert durch G vom 4. 5. 2021 (BGBl. I S. 882).


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Telefon Icon

0800 0265637

Über unsere Servicehotline sind wir rund um die Uhr für Sie da und beraten Sie gern persönlich.
Grafik Firmenkundenservice

Rückrufservice

Wir rufen Sie gern zu Ihrem Wunschtermin an.