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Gesetze

RentÜG – Rentenübersichtsgesetz

Gesetz zur Entwicklung und Einführung einer Digitalen Rentenübersicht (Rentenübersichtsgesetz - RentÜG)
Sozialversicherungsrecht
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RentÜG – Rentenübersichtsgesetz



§ 1 RentÜG, Zweck

1 Die Digitale Rentenübersicht dient der Verbesserung des Kenntnisstandes der Bürgerinnen und Bürger über ihre jeweilige Altersvorsorge und enthält Informationen insbesondere über deren Höhe. 2 Die Informationen sollen verlässlich, verständlich und möglichst vergleichbar sein.


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