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VVG – Versicherungsvertragsgesetz

Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG)
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VVG – Versicherungsvertragsgesetz



§ 184 VVG, Abwendung und Minderung des Schadens

Die §§ 82 und § 83 sind auf die Unfallversicherung nicht anzuwenden.


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