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§ 150 HGB, Anmeldung des Erlöschens der Firma

Nach der Beendigung der Liquidation ist das Erlöschen der Firma von sämtlichen Liquidatoren zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.

§ 150 neugefasst durch G vom 10. 8. 2021 (BGBl. I S. 3436).


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