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Gesetze

SEAG – SE-Ausführungsgesetz

Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. 10. 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-Ausführungsgesetz - SEAG)
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SEAG – SE-Ausführungsgesetz



§ 55 SEAG, Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie

In den Fällen des § 6 Absatz 3 Satz 1 und des § 7 Absatz 2 Satz 2 bleibt es für die Zeit vor dem 1. 9. 2009 bei dem bis dahin geltenden Zinssatz.


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