Category Image
Gesetze

FELEG – Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit

Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (FELEG)
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

FELEG – Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit



§ 21 FELEG, (Änderung des EStG)


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK Niedersachsen
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Telefon Icon

0800 0265637

Über unsere Servicehotline sind wir rund um die Uhr für Sie da und beraten Sie gern persönlich.
Grafik Firmenkundenservice

Rückrufservice

Wir rufen Sie gern zu Ihrem Wunschtermin an.