Unbedenklichkeitsbescheinigung

Verfahren ist nun digital

Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge wird von Bietenden oft eine Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Krankenkasse verlangt. Sie enthält die Zahl der bei der jeweiligen Krankenkasse versicherten Beschäftigten und gibt Auskunft darüber, ob das Unternehmen regelmäßig seiner Pflicht zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge bei der Krankenkasse nachgekommen ist.

Das Verfahren zur Beantragung und Übermittlung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen wurde digitalisiert. Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind ausschließlich elektronisch anzufordern. Die Rückmeldung durch die Krankenkasse erfolgt dann ebenfalls elektronisch und damit schneller als im bisherigen analogen Verfahren.

Da sich der Bedarf für Unbedenklichkeitsbescheinigungen in der Regel auf bestimmte Branchen beschränkt, wird das Verfahren „elektronisches Antrags- und Bescheinigungsverfahren Unbedenklichkeitsbescheinigung“ nicht von allen Entgeltabrechnungsprogrammen angeboten.

Als Alternative steht Unternehmen das SV-Meldeportal für die digitale Anforderung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Verfügung. Sofern Arbeitgeber bereits im SV-Meldeportal registriert sind, können sie  eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern oder ein Abonnement beauftragen. Auch nach einer einmaligen Registrierung ist dies möglich.

Weiterhin können Unternehmen Dienstleistenden, zum Beispiel einem Steuerberatungsbüro, eine Vollmacht erteilen. Damit können die Dienstleistenden Unbedenklichkeitsbescheinigungen für das Unternehmen elektronisch anfordern.

Digitale Bescheinigungen im Abonnement

Das Angebot der AOK an alle Arbeitgeber: die Unbedenklichkeitsbescheinigung im Abonnement. Arbeitgeber beantragen das Abonnement ebenfalls elektronisch über ein Entgeltabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal. Die AOK übermittelt dann automatisch  auf elektronischem Weg eine aktuelle Bescheinigung. Arbeitgeber können zwischen einer monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen Ausstellung wählen. Das Abonnement läuft so lange weiter, bis es, ebenfalls elektronisch, widerrufen wird oder die Voraussetzungen für die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung entfallen.

Hinweis: Arbeitgeber können die Bescheinigungen einzeln oder im Abonnement nur von der AOK erhalten, die ein Beitragskonto führt.

Stand

Zuletzt aktualisiert: 30.04.2025

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