Überblick: Mutterschutz und Ausgleichsverfahren

Schwangere und Mütter sind als Arbeitnehmerinnen besonders geschützt. Arbeitgeber sichern sich mit der Umlageversicherung U2 gegen finanzielle Risiken ab, die durch den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld entstehen.

Mutterschutz – die gesetzliche Grundlage

Das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium
(Mutterschutzgesetz, MuSchG) ermöglicht der Frau, ihre Beschäftigung ohne gesundheitliche Gefährdung für sich und das Kind fortzusetzen. Die Schutzvorschriften dienen der Gesundheit der Frau und des Kindes während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit.

Passend zum Thema
Online-Training Basiswissen Sozialversicherung – Modul 5: Mutterschutz, Elterngeld und Elternzeit

Mit unserem interaktiven Online-Training bekommen Sie einen guten Einstieg in das Thema Mutterschutz.

Für diese Frauen gilt das Mutterschutzgesetz

Das MuSchG gilt neben Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, auch für

  • arbeitnehmerähnliche Selbstständige,
  • Frauen, die einen Freiwilligendienst leisten,
  • Entwicklungshelferinnen,
  • Frauen in betrieblicher Berufsbildung und Praktikantinnen nach § 26 des Berufsbildungsgesetzes und
  • Schülerinnen und Studentinnen, soweit ihnen seitens der Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgegeben werden oder sie ein in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum absolvieren.

Schutzfristen und Ausgleichsverfahren

Zum Schutz der Gesundheit von Mutter und Kind schreibt § 3 des Mutterschutzgesetzes unter anderem Schutzfristen vor. Grundsätzlich dürfen Schwangere sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und acht Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. In dieser Zeit zahlen Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Die Kosten dafür werden über eine Entgeltfortzahlungsversicherung, das sogenannte Ausgleichsverfahren, rückerstattet. Sie wird von allen Arbeitgebern über die Umlage U2 finanziert.

Passend zum Thema
Broschüre Mutterschutz und Ausgleichsverfahren

Weitere Fachinformationen für Arbeitgeber zu den Themen Mutterschutz und Ausgleichsverfahren finden Sie in der AOK-Broschüre.

Stand

Zuletzt aktualisiert: 01.01.2024

Alle Artikel im Thema
Zurück zum Thema
Zurück
Weiteres zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Passende Informationen zum Thema Überblick: Mutterschutz und Ausgleichsverfahren

Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren

Erkranken Beschäftigte und sind arbeitsunfähig, erhalten sie in aller Regel von ihrem Arbeitgeber sechs Wochen lang weiter ihr Arbeitsentgelt. Details sind im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.

Mehr erfahren
Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer

Bei der Beschäftigung ausländischer Mitarbeitender in Deutschland gelten die gleichen Regeln wie für inländische Beschäftigte. Kommen sie aus einem Nicht-EU-Staat, ist ein Aufenthaltstitel nötig.

Mehr erfahren
Studenten und Praktikanten

Für die Beschäftigung von Studierenden, Personen im Praktikum oder Jugendlichen, die eine Schule besuchen, gelten in der Sozialversicherung besondere Regeln.

Mehr erfahren
Kontakt zur AOK Rheinland/Hamburg
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik Firmenkundenservice

Firmenkundenservice

Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unter­nehmen.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.