Expertenforum - Umlagepflicht bei Dualen Studiengängen

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  • 01
    Umlagepflicht bei Dualen Studiengängen

    Guten Morgen,

    wir haben 2 duale Studentinnen mit folgenden Studiengängen

    a) Sportbusiness-Management, IST Hochschule f. Management

    Für die Studentin zu a) übernehmen wir im Rahmen eines Kooperationsvertrages mit der IST Hochschule als Ausbildungsstätte die praktische Ausbildung, regelmäßige wöchentl. Arbeitszeit 27 Std., monatliche Vergütung. Die Hochschule berechnet uns als Ausbildungsstätte monatl. Studiengebühren.

    b) Sportwissenschaften, Dt. Berufsakademie Sport u. Gesundheit

    Für die Studentin zu b) besteht ein befristeter Praxisvertrag zwischen uns und der Berufsakademie über 3 Jahre für einen praxisintegrierten dualen Studiengang. Regelmäßige wöchentliche Praxiszeit: 27 Std. , monatliche Vergütung. Die Berufsakademie berechnet uns als Praxisbetrieb monatl. Studiengebühren.

    Besteht Umlagepflicht?

    Für Ihre kurzfristige Auskunkt vielen Dank!


     

  • 02
    RE: Umlagepflicht bei Dualen Studiengängen

    Hallo OTB,

    aufgrund Ihrer Angaben gehen wir davon aus, dass es sich bei a) um ein  ausbildungsintegriertes duales Studium und es sich bei b) um ein praxisintegriertes duales Studium handelt.

    Während bei a) Umlagebeiträge nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (Umlage U2 und ggf. U1) zu entrichten und Erstattungen demnach grundsätzlich möglich sind, unterliegen Personen, die an einem praxisintegrierten dualen Studiengang teilnehmen, nicht der Umlagepflicht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Umlagepflicht bei Dualen Studiengängen

    Guten Morgen und vielen Dank für Ihre Antwort!

    Folgende Frage stellt sich mir dazu noch:

    Wenn Personen, die an einem praxisorientierten dualen Studiengang teilnehmen, nicht der Umlagepflicht unterliegen, bedeutet es dann im Umkehrschluss, dass wir diesbezüglich eine Wahlmöglichkeit haben oder ist die Teilnahme am Umlageverfahren für diese Studentin damit ausgeschlossen?

    Mit freundlichen Grüßen

     

  • 04
    RE: Umlagepflicht bei Dualen Studiengängen

    Hallo OTB,

    in einem solchen Fall gibt es keine Wahlmöglichkeit Seitens des Arbeitgebers, „freiwillig“ am Umlageverfahren U1 und U2 teilnehmen zu können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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