Expertenforum - Minijob während der Elternzeit bei demselben AG, Erstattung U1

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  • 01
    Minijob während der Elternzeit bei demselben AG, Erstattung U1

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    Eine Mitarbeiterin übt während ihrer Elternzeit bei demselben Arbeitgeber einen Minijob unter einer neuen Personalnummer aus.


    Die pauschale SV-Beiträge werden an die Knappschaft abgeführt.


    Ihre sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ruht seit 2022.


    Während ihrer Minijob-Tätigkeit hatte sie für 42 Kalendertage LFZ erhalten.


    Es stellt sich die Frage, welche Krankenkasse im Rahmen des U1-Verfahrens für die Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen zuständig ist.

    Danke!



     

  • 02
    RE: Minijob während der Elternzeit bei demselben AG, Erstattung U1

    Hallo TDr,
     
    in der von Ihnen beschriebenen Fallkonstellation war mit Umstellung der bisherigen versicherungspflichtigen in eine geringfügig entlohnte Beschäftigung eine Abmeldung bei der zuständigen Krankenkasse mit dem Meldegrund „31“ und eine Anmeldung zum Folgetag mit dem Meldegrund „11“ an die Minijob-Zentrale zu übermitteln.
     
    Unabhängig davon, dass die Mitarbeiterin eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübt, bleibt ihr Krankenversicherungsschutz während der Dauer der Elternzeit weiterhin beitragsfrei erhalten.
     
    Da für diesen Zeitraum die Beiträge inklusive der Umlagen an die Minijob-Zentrale zu übermitteln sind, ist diese auch für die Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen im Rahmen des Umlageverfahrens U1 zuständig.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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