Überblick: Betriebliches Eingliederungsmanagement nach SGB IX
BEM: Gesetzliche Vorschrift
Die Vorschrift für Arbeitgeber, sich um Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) zu kümmern, wurde anfangs kritisch gesehen. Das hat sich geändert. Seit 2004 sind alle Unternehmen unabhängig von Größe und Branchenzugehörigkeit verpflichtet, für ein Betriebliches (Wieder‑)Eingliederungsmanagement zu sorgen (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Anspruch auf BEM hat jeder Beschäftigte, sobald er innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist.
Was von den Unternehmen anfangs als zusätzlich auferlegte Pflicht kritisch gesehen wurde, hat sich in der Praxis längst als sinnvolle Investition in die Zukunft erwiesen. BEM hilft dabei, die Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit langzeiterkrankter Mitarbeiter wiederherzustellen und möglichst dauerhaft zu sichern. Davon profitieren die betroffenen Arbeitnehmer wie auch der Arbeitgeber.
BEM spart Kosten
Unternehmen entstehen erhebliche finanzielle Belastungen, wenn Mitarbeiter wiederholt oder länger krankheitsbedingt ausfallen – etwa aus der Lohnfortzahlung, aus Überstundenvergütungen, durch Ersatzpersonal sowie durch Produktionsausfälle. Bereits in einem Forschungsbericht aus dem Jahr 2008 für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wurden die Zusatzkosten mit durchschnittlich zwischen 400 und 500 Euro pro Arbeitsunfähigkeitstag beziffert. Ein wirksames BEM kann diese Belastungen erheblich mindern, da es dazu beiträgt, erkrankte Mitarbeiter wieder schneller und umfassender in den Arbeitsprozess zu integrieren.
BEM steigert die Arbeitgeberattraktivität
Unternehmen, die sich für die Gesundheit ihrer Beschäftigten starkmachen, sichern sich nicht nur das Know-how ihrer erfahrenen Kräfte. Vielmehr erzielen sie auch einen Imagegewinn, indem sie sich als fürsorgliche Arbeitgeber präsentieren. Das spricht sich herum, wird von Beschäftigten positiv wahrgenommen und mit einem Mehr an Arbeitszufriedenheit und Motivation honoriert. Das belegt das „iga-Barometer“, eine Repräsentativbefragung der Initiative Gesundheit und Arbeit. Mehr als 60 Prozent der Arbeitnehmer stimmten in der bislang letzten Erhebung (2016) der Aussage zu, dass sich ihr Unternehmen um ihre Gesundheit kümmert. Das sind gute Argumente für Arbeitgeber im Wettbewerb um begehrte Fach- und Führungskräfte.
BEM macht demografiefest
In unserer alternden Gesellschaft müssen sich die Betriebe auf einen schrumpfenden Arbeitsmarkt einstellen. Laut Statistischem Bundesamt wird die Zahl der Personen im erwerbsfähigen Alter bis 2035 voraussichtlich um 4 bis 6 Millionen sinken. Umso wichtiger ist es für Arbeitgeber, in die Beschäftigungsfähigkeit gerade auch ihrer älteren Mitarbeiter zu investieren, zumal das Renteneintrittsalter stufenweise auf 67 Jahre steigt.
BEM weitgehend etabliert, kleinere Betriebe tun sich schwer
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist in den größeren Betrieben weitgehend installiert und funktioniert aus Sicht der Experten vor Ort gut. Ein Projekt des DGB-Bildungswerks untersuchte von 2015 bis 2018 die Etablierung des BEM in Deutschland und kam zu folgenden Ergebnissen:
- Kleinere Betriebe tun sich mit der Umsetzung schwerer als größere.
- Schwerbehinderte, die von BEM profitieren, schätzen das Instrument sehr.
- Generell sind die Beschäftigten, die das BEM betrifft, aber eher skeptisch.
- Vertrauensbildende Maßnahmen und eine gute internen Kommunikation sind daher ein wichtiger Bestandteil.
So unterstützt die AOK beim BEM
Als Partner der Arbeitgeber und als Experten für Gesundheit – nicht zuletzt am Arbeitsplatz – leistet die AOK wertvolle Unterstützung beim BEM. Die AOK hilft Unternehmen, BEM-Gespräche strukturiert vorzubereiten, das Vorgehen zu dokumentieren und zu kontrollieren, ob der Eingliederungsprozess erfolgreich ist. AOK-Experten für Betriebliche Gesundheitsförderung geben dazu gern Auskunft. Darüber hinaus steht eine Vielzahl an AOK-Arbeitshilfen zum Herunterladen bereit.
Stand
Zuletzt aktualisiert: 15.05.2020
Passende Informationen zum Thema Überblick: Betriebliches Eingliederungsmanagement
Betriebliche Gesundheitsförderung lohnt sich: Niedrigere Krankenstände und mehr Produktivität sind die positiven Folgen.
Mehr erfahrenArbeitgeber vermeiden krankheitsbedingte Fehlzeiten der Beschäftigten auch durch gesunde Führung, eine gute Arbeitsorganisation und wertschätzenden Umgang miteinander.
Mehr erfahrenDer demografische Wandel verändert das Miteinander der verschiedenen Altersgruppen im Unternehmen. Gute Führung heißt, allen Generationen gerecht zu werden.
Mehr erfahrenBei Fragen rund um das Thema Betriebliche Gesundheit
Finden Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner