Beiträge für Minijobs 2022
Welche Beiträge, Steuern und Umlagen Arbeitgeber für Minijobber bis zur Geringfügigkeitsgrenze abführen müssen, steht in dieser Tabelle: für das aktuelle Jahr und rückwirkend für vorige Jahre. Die Minijobgrenze wird ab dem 1. Oktober 2022 von 450 Euro auf 520 Euro erhöht. Bitte entnehmen Sie der Tabelle die Beitragsart, die Beitragsgruppe und den Prozentsatz der Abgabe, die durch die Minijob-Zentrale eingezogen wird.
Beiträge für Minijiobs
| Beiträge/Steuern/Umlagen | Beitragsgruppe | Prozentsatz |
|---|---|---|
| Pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung | 6000 | 13,00 % |
| Pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung bei Beschäftigung im privaten Haushalt | 6000 | 5,00 % |
| Pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung | 0500 | 15,00 % |
| Pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung bei Beschäftigung im privaten Haushalt | 0500 | 5,00 % |
| Beitrag zur Rentenversicherung | 0100 | 3,60 % |
| Beitrag zur Rentenversicherung bei Beschäftigung im privaten Haushalt | 0100 | 13,60 % |
| Einheitliche Pauschsteuer | St | 2,00 % |
| Insolvenzgeldumlage | 0,09 % | |
| Umlage für Krankheitsaufwendungen (80 %) | U1 | 0,90 % |
| Umlage für Mutterschaftsaufwendungen (100 %) | U2 | 0,29 % |
Stand
Zuletzt aktualisiert: 28.07.2022
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