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Arztinformation Kooperationsvertrag Sekundärprävention Thüringen

Grundlage bildet der Vertrag über die Zusammenarbeit bei der Wiederherstellung der Gesundheit beziehungsweise Verbesserung des Gesundheitszustandes (Sekundärprävention) zwischen der AOK PLUS und der KV Thüringen (KVT), gültig ab 1. Oktober 2009, sowie der 3. Nachtrag mit Gültigkeit ab 1. Januar 2022.

Vertragsinhalt

Ärztliche Information und Befürwortung eines Präventionsprogramms der Sekundärprävention der AOK PLUS

  • AOK PLUS-Programm "Rücken"
  • AOK PLUS-Programm "Leichter und aktiver leben"
  • AOK PLUS-Programm "Ernährungsberatung"

einschließlich der in diesem Zusammenhang zu erbringenden ärztlichen Beratungs- und Untersuchungsleistungen.

Dokumente der AOK PLUS Thüringen

Zielstellung für die ärztliche Empfehlung eines Sekundärpräventionsprogrammes

  • Wiederherstellung der Gesundheit beziehungsweise die Verbesserung des Gesundheitszustands von AOK PLUS-Versicherten mit bereits bestehenden Risiken oder beginnenden Krankheitssymptomen bei Rücken- und Herz-Kreislaufbeschwerden, Adipositas, in Verbindung mit Risiken des Metabolischen Syndroms und ernährungsbedingten und -beeinflussbaren Erkrankungen
  • individuelle Beratung und Motivation der Patienten für einen gesunden Lebensstil

Vorteile für die Ärzte

  • Stärkung des Arzt-Patienten-Verhältnisses
  • Informationsflyer für das Patientengespräch (PDF)
  • Empfehlung in eine zielgerichtete therapiebegleitende Maßnahme (AOK PLUS-Programme)
  • zusätzliche Vergütung außerhalb des Budgets für eine besondere Betreuung des Patienten
  • Direktfeedback nach Programmende zu Programmteilnahme und -Erfolg seines Patienten durch den AOK PLUS-Partner
  • ärztliche Empfehlung im Rahmen des Checkup PLUS bei einem Punktwert über 15 Punkten und/oder entsprechenden Laborwerten

Teilnahmeberechtigte Ärzte

Ausschließlich niedergelassene Vertragsärzte, angestellte Ärzte, Ärzte in medizinischen Versorgungszentren nach § 95 Abs. 1 SGB V und Ärzte in Einrichtungen nach § 311 Abs. 2 SGB V können auf Basis dieses Kooperationsvertrages einen Antrag für ein AOK PLUS-Programm zur Sekundärprävention stellen.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme

  • Das Programm ist für Versicherte der AOK PLUS ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit den entsprechenden Indikationen geeignet. Die Ernährungsberatung kann auch für Kinder und Jugendliche unter Einbeziehung eines Erziehungsberechtigten erfolgen.
  • Operationswürdige Befunde müssen fachärztlich ausgeschlossen sein und postoperative Zustände beziehungsweise Zustände nach frischen Frakturen innerhalb von sechs Monaten erfordern die Einwilligung des Operateurs. Es muss mindestens Übungsstabilität bestehen.
  • Es muss eine ausreichende geistige, psychische und körperliche Konstitution sowie Kooperation und Motivation des Versicherten gegeben sein.
  • Die kostenfreie Teilnahme ist grundsätzlich einmal pro Programm möglich. Eine parallele Inanspruchnahme mehrerer Programme ist nicht zulässig. Eine Wiederholung des gleichen Programms kann frühestens nach vier Jahren erfolgen. Im Rahmen des Check-up PLUS ist nach ärztlichem Ermessen die Teilnahme im gleichen Programm nach zwei Jahren möglich.
  • Eine parallele Verordnung zum Funktionstraining oder Rehabilitationssport sollte ausgeschlossen sein und eine Maßnahme zur Rehabilitation bei gleicher Diagnose länger als 6 Monate zurückliegen.
  • Bitte entnehmen Sie die Indikationen und Kontraindikationen zu den einzelnen Programmen der Anlage 1 – Handlungsfelder und Programme.

Antrag und Verfahren für die Sekundärprävention

  1. Der Arzt befürwortet ein Programm zur Sekundärprävention gemäß Antragsformblatt.
  2. Der Arzt übergibt dem Versicherten den ausgefüllten Antrag zur Übermittlung an die AOK PLUS sowie einen Informationsflyer.
  3. Nach Abschlussuntersuchung ist der Originalantrag bei der KVT einzureichen.
  4. Anträge und Informationsflyer "Ihre Gesundheit an erster Stelle"  sind als Set bei der KVT erhältlich:

Dokumente der AOK PLUS Thüringen

Abrechnung und Vergütung

Die Pauschalen werden außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung gezahlt.

Für die ärztliche Leistung entrichtet die AOK PLUS an die KVT pro ambulanten Fall die folgenden Pauschalen:

  • für die ärztliche Beratung/Information und Befürwortung der Maßnahme: 5,00 EUR
    Programm "Rücken" - GOP 99008R
    Programm "Leichter und aktiver leben" - GOP 99008M
    Programm "Ernährungsberatung" - GOP 99008E
  • 2. für die Abschlussuntersuchung des Arztes: 11,00 EUR
    Programm "Rücken" - GOP 99006R
    Programm "Leichter und aktiver leben" - GOP 99006M
    Programm „Ernährungsberatung“ - GOP 99006E

Bei Nichtwiedervorstellung des AOK PLUS-Versicherten bei dem befürwortenden Arzt, gelangt nur die GOP 99008R, 99008M oder 99008E zur Abrechnung. Für den abrechnenden Arzt besteht in diesem Fall keine Erbringungspflicht.

AOK PLUS-Partner zur Sekundärprävention (Leistungserbringer)

Die Programme werden von Leistungserbringern durchgeführt, mit denen die AOK PLUS Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention (SP), gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, abgeschlossen hat. Voraussetzung für den Vertragsschluss ist die Erfüllung bestimmter personeller, räumlicher und materiell-technischer Anforderungen durch den Leistungserbringer, um eine hohe Qualität bei der Programmdurchführung zu sichern.

Versicherte erhalten eine Übersicht der in ihrer Nähe verfügbaren AOK-PLUS-Partner im Kontakt mit der AOK PLUS.

Evaluationsergebnisse

Dokumente der AOK PLUS Thüringen

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