Fachportal für Leistungserbringer
Wählen Sie Ihre AOK oder Region aus der Liste:
Warum wird diese Angabe benötigt?

Die AOK-Gemeinschaft gliedert sich in elf eigenständig agierende AOKs, welche regionale Angebote und Inhalte für Sie bereithalten.

Damit Sie zutreffende regionale Informationen erhalten, müssen Sie eine AOK/Region auswählen.

Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig! Ihre Regionalisierungsdaten werden ausschließlich lokal innerhalb Ihres Browsers als Cookie gespeichert, eine Speicherung oder Verarbeitung dieser Daten durch die AOK erfolgt zu keinem Zeitpunkt.

Leichte Sprache Gebärdensprache
Alle Berufsfelder
Kontakt zur AOK

Bitte wählen Sie Ihre AOK oder Region aus, um passende Informationen zu erhalten.

AOK/Region wählen
  • Ansprechpartner finden
  • Kontaktformular
Wartungsarbeiten

Wartungsarbeiten

Von Freitag, den 05.04.2024 ab 21:00 Uhr bis Montag, den 08.04.2024 bis voraussichtlich 09:00 Uhr werden wichtige Wartungsarbeiten vorgenommen. In diesem Zeitraum kann es zu Ausfällen der Internetseite kommen.

Berufsfeld: Pflege Ändern Gewähltes Berufsfeld: Pflege Zurück zur Übersicht

Veröffentlichung der Tarifübersicht durch die Landesverbände der Pflegekassen

Die Pflegekassen sind verpflichtet, jährlich eine Übersicht mit den Namen der Tarifverträge und kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen zu veröffentlichen, deren Entlohnung das regional übliche Entlohnungsniveau um nicht mehr als zehn Prozent überschreitet.

Regionale Tarifübersichten

Die Landesverbände der Pflegekassen haben jährlich, erstmalig spätestens innerhalb von vier Wochen nach Genehmigung der Richtlinien, zur Information der Pflegeeinrichtungen für die festgelegten Regionen eine Übersicht zu veröffentlichen. Darin sind u.a. die von den tarif- oder an kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebundenen Pflegeeinrichtungen mitgeteilten Namen der Tarifverträge und kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen dargestellt, deren Entlohnung das regional übliche Entlohnungsniveau um nicht mehr als 10 Prozent überschreitet (vgl. § 82c Abs. 5 SGB XI).

Umsetzung der Zulassungs-Richtlinien und der Pflegevergütungs-Richtlinien

Der AOK-Bundesverband hat eine Erläuterungshilfe zu den Zulassungs- und Pflegevergütungsrichtlinien erstellt, die auch Hintergrundinformationen zum Tarifrecht für den Bereich der Pflege beinhaltet.

Fragen und Antworten zur Umsetzung der Zulassungs-Richtlinien nach § 72 Absatz 3c SGB XI und der Pflegevergütungs-Richtlinien nach § 82c Absatz 4 SGB XI hat der GKV-Spitzenverband mit Hinweisen des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales veröffentlicht.

Bitte wählen Sie Ihre AOK oder Region aus, um passende Inhalte zu sehen.

Länderindividuelle Tarif-Informationen

Die Übersicht dient zur Orientierung für die Wahlentscheidung nach welchem Maßstab künftig eine nicht an Tarifvertrag/kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebundene Pflegeeinrichtung ihr Personal in Pflege und Betreuung entlohnt.

Hinweis: Die Verpflichtung der Landesverbände der Pflegekassen zur Veröffentlichung der Tarifübersicht begründet sich auf § 82c Abs. 5 SGB X i. V. m. § 7 der Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach § 82c Abs. 4 SGB XI (Pflegevergütungs-Richtlinien).

Wie wird das regional übliche Entlohnungsniveau berechnet?

Zurück zum Thema