Pflegetipps

Urlaub für Menschen mit Behinderung: Gemeinsam stressfrei reisen

Veröffentlicht am:01.12.2025

5 Minuten Lesedauer

Familien mit einem pflegebedürftigen Menschen stehen beim Reisen vor besonderen Herausforderungen. Um den Urlaub genießen zu können, brauchen sie ein höheres Maß an Komfort und Sicherheit. Diese Tipps helfen bei der Planung einer Auszeit.

Eine Senorin sitzt im Rollstuhl und lächelt, neben ihr steht ein grauer Koffer.

© iStock / YakobchukOlena

Chancen und Hürden beim Reisen mit Pflegebedürftigen

Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität sehnen sich oft ebenso nach einem Urlaub wie Menschen ohne Pflegebedarf. Für sie und ihre pflegenden Angehörigen bedeutet die Auszeit eine willkommene Abwechslung vom oft eng getakteten Pflegealltag. Mit dem passenden Angebot können sie sich umsorgen lassen und die Zeit gemeinsam entspannt verbringen. Der Wunsch nach Teilhabe und Erholung ist auch in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert. In Artikel 30 wird das Recht von Menschen mit Behinderungen betont, gleichberechtigt am kulturellen Leben teilzuhaben und Zugang zu Angeboten rund um Erholung, Urlaub, Freizeit und Sport zu erhalten. Obwohl Menschen mit Beeinträchtigungen das Recht haben, ihren Urlaub selbstbestimmt zu gestalten, gelingt das in der Praxis oft nicht problemlos. Sie verreisen deutlich seltener als der Durchschnitt der Bevölkerung. Das liegt nicht nur an den Kosten, sondern vor allem am erhöhten Aufwand bei der Organisation. Schließlich müssen die Familien bei der Reiseplanung auf die individuellen Bedürfnisse eingehen – das ist nicht immer leicht. Die unterschiedlichen Pflegesituationen und Bedürfnisse führen außerdem dazu, dass barrierefreie Urlaubsangebote oft nicht ausreichend transparent oder verständlich dargestellt werden.

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Verreisen bei Pflegebedürftigkeit: Schritt für Schritt zur Auszeit

Mit einer guten Organisation verläuft der Urlaub von der Planung bis zur Rückkehr möglichst stressfrei. So können Sie dabei vorgehen:

  • Entscheiden Sie sich für ein Urlaubsziel: Das Urlaubsziel sollte zu den Interessen aller gemeinsam Reisenden passen: Möchten Sie von grünen Almwiesen auf die Berge schauen, am Strand unter Palmen liegen oder die kulturellen und architektonischen Highlights einer Metropole erkunden? Am besten prüfen Sie direkt, ob es interessante Sehenswürdigkeiten vor Ort gibt oder Ausflüge in der Natur möglich sind.
  • Berücksichtigen Sie die Einschränkungen: Bei der Wahl des Urlaubsziels spielt natürlich das Leistungsvermögen eine große Rolle. Flugreisen und lange Autofahrten können Menschen mit Pflegebedarf ebenso belasten wie anhaltende Hitze oder Kälte. Sprechen Sie mit Ihrem Familienmitglied über die Reisestrecke und holen Sie sich bei Bedarf die Einschätzung des behandelnden Hausarztes oder der Hausärztin ein.
  • Achten Sie auf Barrierefreiheit: Im Urlaub begegnen Menschen mit Behinderung oder Personen mit eingeschränkter Mobilität bestenfalls so wenig Hürden wie möglich. Das bedeutet: keine großen Steigungen oder Treppen. In der gesamten Unterkunft muss sich Ihr Angehöriger auch mit Hilfsmitteln wie Rollstuhl oder Rollator möglichst frei bewegen können. Dabei helfen ein Aufzug mit einer Größe von mindestens 1,10 Meter mal 1,40 Meter, Handläufe und eine großzügige Ausleuchtung der Wege.
  • Wählen Sie großzügige Räume: Die Zimmer sollten genügend Bewegungsflächen bieten, vor allem vor dem Bett, den Schränken und dem WC sowie Waschbecken. Eine bodengleiche Dusche erleichtert die Körperpflege am Urlaubsort und bietet am besten eine Sitzmöglichkeit und Haltegriffe. Prüfen Sie auch, wie barrierefrei die Freizeitangebote und Sehenswürdigkeiten sind.
  • Gestalten Sie die Anreise möglichst komfortabel: Für pflegebedürftige Menschen kann die Anreise beschwerlich sein. Planen Sie bei einer Autofahrt daher regelmäßige Pausen ein. Fluglinien müssen Passagieren mit Behinderung unterschiedliche Unterstützungen bereitstellen. Dazu gehören Hilfe beim Ein- und Aussteigen sowie bei Anschlussflügen, Sitzplatzanpassungen, die auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind, sowie Hilfe beim Verladen und Verstauen von Hilfsmitteln. Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reisestart bei der Fluggesellschaft über den Behindertenservice im Flughafen.

So finden Sie barrierefreie Unterkünfte in Deutschland

Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geförderte Initiative „Reisen für Alle“ bietet deutschlandweit einheitliche Informationen zu barrierefreien Unterkünften. Die Webseite unterscheidet Angebote bei einer Gehbehinderung, Rollstuhlnutzung sowie Hör- und Sehbehinderung – auch kognitiven Beeinträchtigungen werden berücksichtigt. Die Unterkünfte sind in „teilweise barrierefrei“ und „barrierefrei“ eingestuft. Anhand von Symbolen, wie Brille oder Rollstuhl, erkennen Sie direkt, ob ein Angebot zu den Bedürfnissen Ihres Angehörigen passt.

Spezielle Reiseangebote für Menschen mit Pflegebedürftigkeit

Wenn Sie mit Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen verreisen möchten, können Sie den Urlaub entweder selbst planen oder auf einen Veranstalter zurückgreifen, der Reisen für Personen mit eingeschränkter Mobilität anbietet. Die Spezialanbieter ermöglichen unter anderem einen Urlaub für Menschen mit Behinderung inklusive Begleitperson. Sie gehen dabei auf individuelle Pflegebedürfnisse und die Barrierefreiheit ein – bei der Anreise, der Unterkunft und der Planung von Ausflügen. Auf dem Infoportal für Reisende mit Servicebedarf erhalten Sie eine Übersicht von Reiseveranstaltern in Deutschland, die einen barrierefreien Urlaub im In- und Ausland planen – auf Wunsch auch mit einer Assistenz vor Ort. Wenn Sie sich eine Reiseberatung wünschen, wenden Sie sich an den Verein „Reisemaulwurf“. Die Mitarbeitenden informieren über erholsame Auszeiten für pflegebedürftige Menschen und pflegende Angehörige – etwa in Form von sogenannten Rollstuhlreisen, über Angebote für Menschen mit Demenz und spezielle Reisen für Senioren oder Seniorinnen. Wenn Sie Wert auf eine Unterkunft legen, die besonders auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen eingeht, können Sie sich für ein Pflegehotel entscheiden. Neben der Barrierefreiheit gibt es spezielle Ausstattungen, etwa Pflegebetten mit Pflegematratzen oder einen Hausnotruf.

Eine Gruppe junger Menschen steht in einer Innenstadt. Eine junge Frau zeigt auf etwas, ein Mann hält einen Langstock in der Hand.

© iStock / Ivan Rodriguez Alba

Menschen mit einem Pflegebedarf und ihre Angehörigen können mit der richtigen Planung im Urlaub erholsame Stunden verbringen.

So können Sie die Pflege Ihres Angehörigen im Urlaub finanzieren

Die Auswahl an Reiseangeboten ist begrenzt – viele davon sind für die durchschnittlichen Familien mit einem pflegebedürftigen Angehörigen unbezahlbar.2 An den pflegerischen Aufwendungen können Sie jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die Pflegekasse beteiligen:

  • Verhinderungspflege: Ab Pflegegrad 2 steht, auch im Urlaub, die Verhinderungspflege zur Entlastung bereit. Während ein zugelassener Pflegedienst am Urlaubsort die Versorgung übernimmt, können Sie sich erholen.
  • Kurzzeitpflege: Beim Inlandsurlaub ist die Kurzzeitpflege in einer zugelassenen Einrichtung möglich, wenn die private Pflege nicht sichergestellt ist.
  • Entlastungsbetrag: Sie können den Entlastungsbetrag im Urlaub für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden, etwa für Betreuungsleistungen – Anbieter müssen auch hier zugelassen sein.

Passende Angebote der AOK

Reisestart: Checkliste für den Urlaub mit Menschen mit Behinderung

Verreisen Sie gemeinsam mit Ihrem Familienmitglied, müssen Sie an einiges denken. Diese Checkliste erleichtert Ihnen die Planung:

  • Legen Sie sich für den Urlaub die Medikamentenliste in ausgedruckter Form bereit, am besten sortieren Sie die Arzneimittel bereits in eine Tablettenbox.
  • Prüfen Sie, ob Ihr Angehöriger alle notwendigen Impfungen für die Reise erhalten hat.
  • Denken Sie an Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Mundschutzmasken bei einer erhöhten Infektionsgefahr und Hilfsmittel zur Mobilität, etwa einem zusammenfaltbaren Rollator.
  • Informieren Sie sich im Vorfeld, wo es eine Apotheke oder eine Ambulanz am Urlaubsort gibt – so sind Sie auf medizinische Vorfälle vorbereitet.
Fachlich geprüft
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