Alkoholkonsum am Arbeitsplatz
Alkoholmissbrauch schadet allen
Wie viele alkoholabhängige Arbeitnehmer es gibt, lässt sich nur schätzen. Aktuelle, verlässliche Studien liegen nicht vor. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) geht davon aus, dass etwa fünf Prozent aller Arbeitnehmer alkoholkrank sind. Bei den Führungskräften seien es doppelt so viele. Besonders betroffen sollen 40 bis 50 Jährige sein.
Arbeitgeber, deren Angestellte Fahrzeuge steuern, an großen Maschinen oder Motoren arbeiten, sollten besonders genau hinsehen. Denn Alkoholkonsum vermindert
- in hohem Maße die Aufmerksamkeit
- senkt Seh- und Reaktionsvermögen und
- führt zur Überschätzung der eigenen Fähigkeiten.
Alkoholproblem erkennen
Oft ist es für Vorgesetzte schwierig festzustellen, ob ein Beschäftigter ein Alkoholproblem hat. Bevor ein Vorgesetzter das Gespräch mit einem Mitarbeiter sucht, sollte er ihn darum regelmäßig und möglichst genau beobachten.
Beschäftigte, die Alkoholprobleme haben, können in mehreren Bereichen auffällig werden: in der Arbeitsleistung und Arbeitshaltung, im Sozial- und Gesundheitsverhalten sowie im äußeren Erscheinungsbild.
Die DHS nennt neun Anzeichen, auf die Führungskräfte besonders achten sollten. Dazu gehören:
- Häufiges, unentschuldigtes Fehlen
- Überengagierte Phasen wechseln mit leistungsschwachen Phasen ab
- Unkonzentriertes, fahriges oder nervöses Verhalten, besonders in Pausen oder kurz vor Feierabend
- Aggressivität ohne nachvollziehbaren Anlass
- Kritik wird besonders emotional und persönlich aufgefasst
- Kollegen und Vorgesetzte werden um finanzielle Unterstützung gebeten
- Gleichgewichtsstörungen beim Gehen
- Zitternde Hände
- Ungepflegtes Erscheinungsbild oder übermäßig starkes Make-up.
Suchtprävention im Betrieb
Eine effektive betriebliche Suchtprävention im Zusammenhang mit dem Thema Alkohol beruht auf zwei Säulen:
1. Verhältnisorientierte Vorsorge
Das Unternehmen schafft Strukturen und Rahmenbedingungen, die den Alkoholkonsum im Betrieb einschränken oder ganz verbieten, zum Beispiel:
- Klare betriebliche Regelungen und Vorgaben (Alkoholverbot)
- Qualifizierung und Sensibilisierung der Vorgesetzten.
2. Verhaltensorientierte Vorsorge
Die persönlichen und sozialen Fähigkeiten der Beschäftigten werden gefördert, damit sie bewusster mit dem Konsum von Alkohol umgehen können.
Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) widmet sich ausführlich dem Thema Alkohol am Arbeitsplatz in ihrer Publikation „Suchtprobleme am Arbeitsplatz“. Führungskräfte finden dort ausführliche Informationen, Alkoholsucht zu erkennen und im Betrieb mit dem Betroffenen adäquat umzugehen.
Der erste Schritt für Führungskräfte ist es, das Suchtproblem und damit verbundene Auffälligkeiten am Arbeitsplatz auszumachen. Veränderungen können sich auf die Arbeitsleistung, auf die Zuverlässigkeit (Zuspätkommen) oder auf das Sozialverhalten auswirken.
Entscheidend ist es im zweiten Schritt, das Gespräch mit dem Beschäftigten zu suchen. Die DHS empfiehlt dazu ein Interventionskonzept, das mit einem Stufenplan und wiederholten Mitarbeitergesprächen arbeitet.
Stand
Zuletzt geprüft am: 15.06.2020
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