Immunsystem
Masern: So wichtig ist die Impfung
Veröffentlicht am:09.05.2022
4 Minuten Lesedauer
Aktualisiert am: 01.08.2025
Das hoch ansteckende Virus ist besonders für Säuglinge und Kleinkinder gefährlich. Für Kinder und bestimmte Personengruppen besteht eine Impfpflicht gegen Masern. Jugendliche und junge Erwachsene sollten ihren Impfstatus ebenfalls prüfen.

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Wie ansteckend sind Masern?
Bei Masern handelt es sich um eine Viruserkrankung. Das Masernvirus wird über eine Tröpfcheninfektion oder direkten Kontakt mit Sekreten eines Infizierten übertragen. Das heißt, die Viren gelangen beispielsweise beim Husten, Niesen oder Sprechen von einem Menschen zum anderen. Sie können sich auch über feine Tröpfchen in der Luft verbreiten. Für eine gewisse Zeit überleben sie zudem an Gegenständen wie Gläsern oder Türklinken.
Im Volksmund werden Masern zu den Kinderkrankheiten gezählt. Der Begriff hängt damit zusammen, dass früher die meisten Menschen schon im Kindesalter Masern bekommen haben – weil sie hochgradig ansteckend sind. Inzwischen infizieren sich aber zur Hälfte ungeimpfte Jugendliche und nach 1970 geborene Erwachsene. Davor geborene Menschen sind zu einem sehr großen Teil gegen das Virus immun, da es noch keine Impfung gab und sie die Masern bereits durchgemacht haben.
Eine Behandlung gegen Masern gibt es nicht. Nur die Symptome lassen sich lindern, etwa durch fiebersenkende Mittel.
Welche Symptome gibt es bei einer Masern-Erkrankung?
Die Krankheit verläuft in zwei Phasen. Nach einer Infektion dauert es im Durchschnitt 10 bis 14 Tage, bis die ersten Masern-Symptome auftreten. Einige der Beschwerden erinnern zunächst an eine Grippe. Zu den Anzeichen gehören:
- Husten
- Schnupfen
- Bindehautentzündungen
- hohes Fieber
- Ausschlag an der Mundschleimhaut
Der Ausschlag an der Mundschleimhaut ist typisch für Masern. Die hellen Flecken, auch Koplik-Flecken genannt, können im Inneren des Mundes auftreten, in den Mundwinkeln und im Bereich der Lippen.
Zwei bis vier Tage nach den ersten Symptomen zeigt sich der bräunlich-rosafarbene Hautausschlag, den man mit Masern verbindet. Die Flecken entstehen zunächst im Gesicht und hinter den Ohren und breiten sich von dort über den Körper aus. Das Fieber steigt zu diesem Zeitpunkt häufig an. Nach drei bis vier Tagen bildet sich der Ausschlag zurück, wobei sich die Haut mitunter schuppt. Die akute Phase ist danach überstanden, das Immunsystem bleibt aber oft über einen längeren Zeitraum geschwächt, wodurch es bei den Betroffenen in der Folge zu Mittelohr- und Lungenentzündungen kommen kann.
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Welche Folgen bei Masern sind möglich?
Neben diesem typischen Verlauf der Masern können Komplikationen auftreten. Sie sind selten, aber sehr gefährlich und betreffen häufig Säuglinge. Erwachsene mit einem geschwächten Immunsystem zählen ebenfalls zu den Risikogruppen.
Akute Gehirnentzündung
Etwa einer oder eine von 1.000 Erkrankten erleidet durch die Masern eine akute Gehirnentzündung (Enzephalitis) – in 10 bis 20 Prozent der Fälle verläuft sie tödlich. Bei 20 bis 30 Prozent kommt es zu bleibenden Schäden wie Lähmungen oder geistigen Behinderungen.
Subakute Gehirnentzündung
Die subakute, also langsam voranschreitende, Gehirnentzündung oder subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) ist noch seltener. Von 100.000 Menschen mit Masern müssen später vier bis elf Personen mit dieser schweren Folgeerkrankung rechnen – und das in der Regel erst sechs bis acht Jahre nach der Infektion. Dieser Krankheitsverlauf endet immer tödlich. Am häufigsten tritt sie bei Kindern auf, die sich in den ersten zwölf Lebensmonaten mit dem Masernvirus angesteckt haben.
Wie eine Masernimpfung schützt
Die Impfung gegen Masern wird seit den 1970er-Jahren empfohlen. In Deutschland hat sie die Ausbreitung des Virus erheblich zurückgedrängt. Zu größeren Masernausbrüchen kommt es seitdem vor allem in Regionen, wo viele Menschen ohne Impfschutz leben. Eine Impfung ist der einzige effektive Weg, um sich vor einer Infektion zu schützen, weil Masern extrem ansteckend sind. War ein erkrankter Mensch in einem Raum, lassen sich die Viren dort noch zwei Stunden lang nachweisen, nachdem der oder die Betroffene das Zimmer verlassen hat. Außerdem kommt es nach einem Kontakt mit dem Virus fast immer zu einem Ausbruch. Nach einer zweifachen Masernimpfung ist man hingegen in der Regel ein Leben lang vor der Erkrankung geschützt.
Für Kinder, Betreuungspersonen in Kitas und Schulen sowie Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die nach 1970 geboren wurden, gilt seit dem 1. März 2020 eine Impfpflicht. Auch Asylbewerber und -bewerberinnen sowie Geflüchtete müssen sich vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft impfen lassen. Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr dürfen Kinder nur in eine Kita und später in die Schule, wenn sie über einen vollständigen Impfschutz verfügen. Möglich ist die Impfung gegen Masern schon im Alter von neun Monaten, falls das Kind entsprechend früh in einer Betreuungseinrichtung angemeldet werden soll.
Impfung gegen Masern bei Kindern und Jugendlichen
Die Impfung erfolgt mit einem sogenannten Kombinationsimpfstoff. Entweder als sogenannter MMR-Impfstoff im Rahmen der Masern-Mumps-Röteln-Impfung oder als MMR+V Impfstoff, bei dem zusätzlich noch gegen Windpocken geimpft wird.
Kinder werden normalerweise zum ersten Mal im Alter zwischen 11 und 14 Monaten geimpft. Die zweite Impfung erfolgt in einem Abstand von mindestens vier Wochen, normalerweise zwischen dem 15. und dem 23. Lebensmonat. Einen ausreichenden Schutz gegen Masern haben sie erst nach der zweiten Impfdosis. Wenn Kinder oder Jugendliche in diesem frühen Alter noch keine Impfung erhalten haben, sollte der Schutz so bald wie möglich erfolgen.
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Masernimpfung bei Erwachsenen
Erwachsene erhalten in der Regel nur eine Impfdosis gegen Masern und sollten sich dafür an ihren Hausarzt oder ihre Hausärztin wenden. Eine Impfung ist bei diesen Voraussetzungen ratsam:
- Geburtsdatum nach 1970
- in der Kindheit nicht oder nur einmal geimpft
- unbekannter Impfstatus
Eine zweimalige Impfung empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) Erwachsenen, die nach 1970 geboren wurden und zudem in Berufen mit hohem Ansteckungsrisiko arbeiten.
Impfung nach Kontakt mit dem Masernvirus
Ungeimpfte sollten schnell handeln, wenn sie dem Masernvirus ausgesetzt waren. Sie können sich innerhalb der ersten drei Tage noch impfen lassen und dadurch entweder vermeiden, dass die Erkrankung ausbricht, oder zumindest den Verlauf mildern – das gilt auch für Säuglinge. Ist das Baby sechs bis acht Monate alt, kann der Kinderarzt oder die Kinderärztin abwägen, ob eine Impfung nach einem Masernkontakt nötig ist – da bei Kindern in diesem Alter das Risiko für einen schweren Verlauf höher ist.
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