Gesunde Mediennutzung
Cybergrooming: So schützen Eltern ihr Kind vor sexueller Belästigung im Netz
Veröffentlicht am:24.11.2021
aktualisiert am 28.07.2026
7 Minuten Lesedauer
Cybergrooming beginnt oft als scheinbar harmloses Chatgespräch, kann im schlimmsten Fall jedoch in sexuellem Missbrauch von Kindern enden. Mit welchen Strategien Täter und Täterinnen im Internet vorgehen und wie Eltern rechtzeitig handeln.

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Was ist Cybergrooming?
Wenn Minderjährige im Internet gezielt angesprochen werden, um sexuelle Kontakte anzubahnen, wird das als Cybergrooming bezeichnet. Der Begriff kommt aus dem Englischen und leitet sich von „to groom“ (pflegen, striegeln, vorbereiten) ab. „Cyber“ steht für die Online-Welt.
Cybergrooming ist eine Form von digitaler sexueller Gewalt, die vor allem im öffentlich zugänglichen Internet stattfindet: in sozialen Netzwerken, auf Onlineplattformen, Messengerdiensten sowie Gamingplattformen wie Steam. Gezielt wird dort Kontakt zu Kindern und Jugendlichen gesucht.
Die Täterinnen und Täter erschleichen sich ihr Vertrauen und versuchen, ein Abhängigkeitsverhältnis zu schaffen, um Kinder und Jugendliche zu manipulieren. Ihr Ziel ist es, sie zu sexuellen Handlungen vor der Kamera zu bringen. Im schlimmsten Fall werden Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht.
Wie läuft Cybergrooming ab?
In den meisten Fällen gehen die Täter und Täterinnen nach einem ähnlichen Muster vor: Sie nutzen soziale Netzwerke wie Snapchat, Instagram, TikTok oder Online-Spiele wie „Fortnite“ als Plattform, um schnell und leicht Kontakte anzubahnen. Mithilfe von Fake-Profilen geben sie sich oft als gleichaltrig aus.
Die Täter und Täterinnen verwickeln die Mädchen und Jungen zunächst in harmlose Gespräche. Sie machen ihnen Komplimente oder täuschen ihnen vor, die gleichen Interessen zu haben. Ist der Kontakt einmal hergestellt, wird die Kommunikation auf WhatsApp oder in privaten Chats fortgeführt.
Den Kindern und Jugendlichen werden dann zum Beispiel intime oder pornografische Aufnahmen zugesandt. Sie sollen nun auch Videos oder Nacktfotos von sich schicken, vor der Kamera sexuelle Handlungen an sich oder Dritten vornehmen. Manchmal werden sie sogar zu einem persönlichen Treffen gebeten.
Mit welchen Maschen werden Kinder beim Cybergrooming gelockt?
Einige Täter und Täterinnen geben sich als Modelagenten und -agentinnen oder Talentsucher und -sucherinnen aus und gaukeln den Kindern vor, sie berühmt machen zu können. Andere treten in Gaming-Portalen oder Spiele-Chats als professionelle Gamer und Gamerinnen auf. Angeblich wollen sie Jugendlichen zu mehr Erfolg beim Gamen verhelfen.
Eine andere Strategie ist, jungen Menschen eine Belohnung zu versprechen, wenn sie Nacktfotos von sich schicken. Die Webseite Jugendschutz.net warnt zudem vor der App Likee, weil dort für Kinder und Jugendliche ein erhebliches Risiko bestehe, auf private Kanäle gelenkt und Opfer von Cybergrooming zu werden.

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Welche Folgen kann Cybergrooming haben?
Die Folgen können für Minderjährige schwerwiegend sein. Sie berichten von Depression und Angst, Einsamkeit und einer geringeren Lebenszufriedenheit. Für ein Viertel der Betroffenen sind die Erfahrungen sehr belastend. Cybergrooming ist jedoch ein relativ neues Phänomen und bisher liegen kaum Langzeitstudien vor.
Eine spanische Längsschnittstudie zeigt, dass Mädchen häufiger betroffen sind als Jungen. An der Studie nahmen Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren über einen Zeitraum von 13 Monaten teil. Die Autoren und Autorinnen betonen, dass Cybergrooming ein öffentliches Gesundheits- und Kinderschutzproblem ist.
Ist Cybergrooming strafbar?
Ja, Cybergrooming ist eine Straftat. Gemäß Paragraph 208a Strafgesetzbuch ist die Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen strafbar. Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Auch sexuelle Handlungen vor einem Kind sind strafbar.
Ein Körperkontakt ist nach Paragraph 176a Strafgesetzbuch nicht notwendig. Es reicht aus, dem Kind pornografische Inhalte zu zeigen oder durch Reden auf es einzuwirken. Die Europäische Kommission arbeitet daran, sexuellen Kindesmissbrauch und sexuelle Erpressung im Internet zu bekämpfen.
Wie hoch ist die Zahl der Betroffenen?
Genaue Zahlen, wie viele Kinder und Jugendliche von Cybergrooming in Deutschland betroffen sind, liegen nicht vor. Die Landesanstalt für Medien NRW befragte im Jahr 2025 Kinder und Jugendliche zu dem Thema. Fast ein Viertel (24 Prozent) hatte bereits Erfahrungen mit Cybergrooming gemacht.
In der Altersgruppe der 8- bis 13-Jährigen lag der Anteil bei 16 Prozent. Die Zahl der Betroffenen ist im Vergleich zu den Vorjahren auf einem unverändert hohen Niveau. Heranwachsende chatten mit zunehmendem Alter mit Personen, die sie nicht persönlich kennen.
Das Bundeskriminalamt meldete 2.973 Fälle im Jahr 2023. Es wird aber von einem hohen Dunkelfeld ausgegangen, weil viele Fälle aus Scham oder weil sich Betroffene selbst die Schuld geben nicht angezeigt werden. Oftmals erfahren nicht einmal die Eltern, dass ihre Kinder betroffen sind.
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Wie können Eltern ihre Kinder vor Missbrauch im Netz schützen?
Wichtig ist, dass sie ihre Kinder frühzeitig für das Thema sensibilisieren. Um sie vor Cybergrooming zu schützen, sind weder eine permanente Überwachung der Kinder und Jugendlichen noch ein Internetverbot der richtige Ansatz.
Diese Tipps können Eltern helfen:
Miteinander sprechen
Chat-Regeln aufstellen
Privatsphäre- und Sicherheitseinstellungen vornehmen
Anonyme Beratungsstellen aufzeigen
Was können Eltern im Fall von Cybergrooming tun?
Wenn Ihr Kind Opfer von Cybergrooming ist, benötigt es Ihre Unterstützung. Machen Sie Ihrem Kind klar, dass es keine Schuld trifft. Lassen Sie sich, wenn möglich, die Chatgespräche zeigen.
Tipps für das weitere Vorgehen:
- Sichern Sie Beweise: Wenn der Cybergroomer oder die -groomerin merken, dass sie aufgeflogen sind, werden sie versuchen, ihre Spuren schnellstmöglich zu verwischen. Sichern Sie Beweise: Machen Sie Screenshots von Chatverläufen, speichern Sie Fotos und halten Sie alle relevanten Informationen schriftlich fest.
- Blockieren Sie den Chatpartner oder die -partnerin: Dann können diese unter dem erstellten Profil keinen Kontakt mehr zu Ihrem Kind aufnehmen. Diese Einstellung sollte auch Ihr Kind kennen.
- Melden Sie den Täter oder die Täterin bei der Online-Plattform: So schützen Sie andere Minderjährige.
- Erstatten Sie Anzeige: Gehen Sie zur Polizei, wenn Ihr Kind Opfer von Cybergrooming geworden ist, damit der Täter oder die Täterin strafrechtlich verfolgt werden kann.
SCHAU HIN!
Die AOK ist Partnerin der Initiative „SCHAU HIN!“, eines Medienratgebers, den das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2003 entwickelt hat, um Eltern und andere Erziehende über Neuigkeiten und mögliche Gefahren zu informieren. Außerdem werden sie dabei unterstützt, ihre Kinder im Umgang mit Medien zu stärken, damit sie diese gefahrlos nutzen können. Alles rund um kompetente Mediennutzung finden Sie auf schau-hin.info.
Was unterscheidet Cybergrooming und Cybermobbing?
Beim Cybergrooming sind die Absichten sexuell motiviert, beim Cybermobbing, einer Sonderform des Mobbings, steht das absichtliche Bloßstellen, Beleidigen und Schikanieren anderer über einen längeren Zeitraum im Vordergrund. Das Ziel ist, Macht über andere auszuüben und sich selbst besser zu fühlen.
Die Täter oder Täterinnen gehen unterschiedlich vor. Während die Cybergroomer oder Cybergroomerinnen anonym handeln, treten die Täter und Täterinnen beim Mobbing im Internet zwar auch anonym auf, allerdings auch unter ihrer wahren Identität. Cybermobbing ist kein eigener Straftatbestand.
Strafbar ist, wenn Straftatbestände wie Beleidigung, üble Nachrede, Bedrohung zutreffen. Betroffene sollten dann Anzeige erstatten. Sie leiden umso mehr, je länger die Täter oder Täterinnen ihr Vorhaben fortführen können. Solche Taten können nur bekämpft werden, wenn sich Betroffene aktiv zur Wehr setzen.
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Die Inhalte unseres Magazins werden von Fachexpertinnen und Fachexperten überprüft und sind auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft.
Jugendschutz.Net: Aktuelle Befragungsergebnisse zum Thema Cybergrooming, 26.05.2025.
European Union: Sexual extortion.
J. Ortega-Barón, J.M. Machimbarrena, E. Calvete et al.: Epidemiology of online sexual solicitation and interaction of minors with adults: A longitudinal study, Child Abuse & Neglect, Volume 131, September 2022.
Zeitschrift für Sexualforschung: Präventions- und Interventionsansätze bei Cybergrooming. Ein Narratives Review, 05.09.2025.
Bundeskriminalamt: Keine Entwarnung: Fallzahlen des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen weiterhin besorgniserregend hoch, 21.07.2026.
Initiative klicksafe: Cybermobbing.
Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM): Sexuelle Gewalt im Internet.






