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Gefahr Cybergrooming: Was Eltern darüber wissen sollten

Veröffentlicht am:24.11.2021

6 Minuten Lesedauer

Cybergrooming beginnt oft als scheinbar harmloses Chatgespräch und führt im schlimmsten Fall zum sexuellen Missbrauch von Kindern. Um eine gefährliche Online-Kontaktaufnahme frühzeitig zu identifizieren, ist es wichtig, die Strategie der Täter zu kennen.

Eine Teenagerin sitzt traurig vor ihrem Bett mit dem Smartphone in der Hand.

© iStock / AntonioGuillem

Was ist Cybergrooming?

„Geh nie mit einem Fremden mit“ – diesen Satz kennen und beherzigen wohl die meisten Kinder. Wenn die Begegnung jedoch nicht auf dem Schulweg, sondern im Internet stattfindet, sind Kinder gegenüber Fremden weitaus weniger vorsichtig. Immer häufiger suchen daher Täter (meist männliche Erwachsene) den Kontakt zu Kindern und Jugendlichen online, erschleichen sich ihr Vertrauen, verlangen Nacktaufnahmen und belästigen sie sexuell. Im schlimmsten Fall kommt es sogar zum sexuellen Missbrauch. Dieses Vorgehen – die Vorbereitung auf sexuelle Handlungen im Netz – bezeichnet man als Cybergrooming.

Cybergrooming Definition

Was versteht man unter dem Begriff Cybergrooming?

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz definiert Cybergrooming als „das gezielte Ansprechen von Kindern im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte“. Der Begriff kommt aus dem Englischen und leitet sich von dem Wort „to groom“ (pflegen, striegeln, vorbereiten) ab. „Cyber“ steht für die Online-Welt, den Begegnungsort von Täter und potenziellem Opfer.

Wie läuft Cybergrooming ab?

In den meisten Fällen von Cybergrooming gehen die Täter nach einem ähnlichen Muster vor: In sozialen Netzwerken wie Snapchat und TikTok oder in Online-Spielen wie „Fortnite“ suchen Täter gezielt den Kontakt zu Minderjährigen. Um ihre wahre Identität zu verbergen, legen sich viele Cybergroomer ein erfundenes Profil (Fake-Account) an. Darin geben sie sich meist als gleichaltrig oder ältere Jugendliche aus.

Die Täter erschleichen sich das Vertrauen von Mädchen und Jungen, indem sie ihnen Komplimente machen oder vortäuschen, die gleichen Interessen zu haben. Das gelingt den Cybergroomern oft recht schnell. Das Gefährliche am Cybergrooming ist, dass es dort passiert, wo sich Kinder tendenziell sicher fühlen – am Computer im Kinderzimmer oder am Smartphone, umgeben von Freunden. Die Schutzmechanismen greifen hier nicht so wie bei einer realen Begegnung. Kinder und Jugendliche geben schneller persönliche Informationen preis.

Ist der Kontakt einmal hergestellt und das Vertrauen aufgebaut, versuchen die Täter, ihre Opfer in einen privaten Online-Raum zu locken, um die Sicherheitsvorkehrungen der Plattformen zu umgehen. Das kann zum Beispiel ein privater Chat sein, zu dem keine weiteren Personen Zugang haben. Von hier an lenken die Cybergroomer die Gespräche schnell auf sexuelle Themen. Sie fragen die Minderjährigen nach ihrem Aussehen, nach sexuellen Erfahrungen und fordern sie auf, intime Fotos zu versenden.

Ist das erste Foto oder Video verschickt, nutzen die Täter diese, um weitere Bilder oder Handlungen zu erpressen. Zudem verlangen die Täter von den Kindern und Jugendlichen, dass sie über den Missbrauch schweigen. Zu diesem Zweck drohen sie zum Beispiel mit Gewalt an Freunden der Opfer. Namen und Informationen haben die Cybergroomer ebenfalls aus dem Netz. Im schlimmsten Fall überreden die Täter ihre Opfer zu einem persönlichen Treffen, bei dem die Kinder und Jugendlichen den Tätern schutzlos ausgeliefert sind.

Ein junges Mädchen sitzt am Handy, der Vater im Hintergrund.

© iStock / YakobchukOlena

Zum Schutz gegen Cybergrooming: Vereinbaren Sie mit Ihrem Kind Regeln, unter welchen Umständen es sich an eine Vertrauensperson wenden soll.

Rechtliche Folgen: Ist Cybergrooming strafbar?

Cybergrooming ist eine Straftat. Wer „auf ein Kind mittels von Schriften oder mittels Informations- oder Kommunikationstechnologie einwirkt", um es zu sexuellen Handlungen zu bewegen, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Für den Tatbestand muss es nicht erst zu sexuellen Handlungen oder einem Treffen gekommen sein. Bereits die Kontaktaufnahme zu unter 14-Jährigen, mit der Absicht sexuelle Handlungen vorzubereiten, ist strafbar.

Zu wie vielen Cybergrooming-Fällen es jährlich in Deutschland kommt, ist schwer nachzuvollziehen. Genaue Zahlen gibt es aktuell nicht. Im Jahr 2019 verzeichnete die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 3.264 Fälle des „strafbaren Einwirkens auf Kinder mit technologischen Mitteln“. Darunter fällt auch Cybergrooming. Das sind fast 34 Prozent mehr als im Jahr zuvor.

Das Bundeskriminalamt schätzt die Dunkelzahl der Cybergrooming-Fälle noch wesentlich höher ein, da viele Fälle aus Scham oder aufgrund von Schuldgefühlen der Opfer erst gar nicht zur Anzeige gebracht werden. Oftmals erfahren nicht einmal die Eltern, dass ihre Kinder betroffen sind.

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Wie können Eltern ihre Kinder vor sexueller Belästigung im Internet schützen?

Um Minderjährige vor Cybergrooming zu schützen, ist weder eine permanente Überwachung von Kindern und Jugendlichen noch ein Internetverbot der richtige Ansatz. Besser sollten Eltern ihre Kinder frühzeitig für das Thema sensibilisieren.

Diese Tipps können Ihnen bei der Prävention helfen:

  • Miteinander sprechen

    Welche Plattformen sind gerade angesagt und was ist das Besondere an der neuen App? Zeigen Sie sich interessiert und fragen Sie regelmäßig nach, welche Online-Angebote Ihr Kind nutzt. Sagen Sie Ihrem Kind immer wieder, dass es jederzeit mit Problemen zu Ihnen kommen kann. Denn nur selten sprechen Kinder unangenehme Themen von selbst aktiv an.

  • Chat-Regeln aufstellen

    Vereinbaren Sie mit Ihrem Kind Chat-Regeln. Bei den folgenden Warnsignalen sollte Ihr Kind am besten Sie oder eine andere erwachsene Vertrauensperson hinzuziehen:

    • Wenn sich das Gespräch um sexuelle Themen dreht.
    • Wenn eine Chatperson Ihr Kind nach freizügigen Bildern oder Videos fragt und/oder selbst unaufgefordert pornografisches Material versendet.
    • Wenn Ihr Kind von einer fremden Person aufgefordert wird, sich in einen privaten Chat-Raum zu begeben.
    • Wenn Ihr Kind nach einem persönlichen Treffen gefragt wird.
  • Privatsphäre- und Sicherheitseinstellungen vornehmen

    Vergewissern Sie sich, ob die Profile Ihres Kindes auf „privat“ gestellt sind, damit persönliche Informationen nicht nach außen gelangen. Je mehr Informationen über ein Kind öffentlich zugänglich sind, desto einfacher gestaltet sich die Kontaktaufnahme für die Täter.

  • Anonyme Beratungsstellen aufzeigen

    Kindern fällt es oftmals leichter, zuerst mit anonymen Ansprechpartnern über sexuelle Gewalt zu sprechen. Eine Liste mit Hilfs- und Beratungsangeboten finden Sie auf klicksafe.de.

Was tun im Fall von Cybergrooming?

Wenn Ihr Kind Opfer von Cybergrooming ist, benötigt es Ihre Unterstützung. Machen Sie Ihrem Kind deutlich, dass es keine Schuld trifft, und lassen Sie sich, wenn möglich, die Chatgespräche zeigen.

Tipps für das weitere Vorgehen:

  • Sichern Sie Beweise: Wenn der Cybergroomer merkt, dass er aufgeflogen ist, wird er seine Spuren schnellstmöglich vernichten. Sichern Sie daher Beweise, indem Sie Screenshots von Chatverläufen machen, Fotos speichern und alle relevanten Informationen schriftlich festhalten.
  • Blockieren Sie den Chatpartner: Personen, die Sie blockieren, können unter dem erstellten Profil keinen Kontakt mehr zu Ihrem Kind aufnehmen. Diese Einstellung sollte auch Ihr Kind kennen.
  • Melden Sie den Täter bei der Online-Plattform: Schützen Sie andere Minderjährige vor dem Täter, indem Sie ihn bei der Plattform melden.
  • Erstatten Sie Anzeige: Gehen Sie zur Polizei, wenn Ihr Kind Opfer eines Cybergroomers geworden ist. Nur dann kann der Täter strafrechtlich verfolgt werden.

SCHAU HIN

Mehr Aufmerksamkeit für das, was Kinder mit Medien machen

Die AOK ist Partner der Initiative „SCHAU HIN“, eines Medienratgebers, den das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend entwickelt hat, um Eltern und andere Erziehende über Neuigkeiten und mögliche Gefahren zu informieren. Alles rund um kompetente Mediennutzung finden Sie auf schau-hin.info.

Was ist der Unterschied zwischen Cybergrooming und Cybermobbing?

Cybermobbing ist eine Sonderform des Mobbings und beschreibt das absichtliche Bloßstellen, Beleidigen und Schikanieren anderer im Netz über einen längeren Zeitraum hinweg. Dem Täter – auch „Bully“ genannt – geht es darum, Macht über andere auszuüben, um sich selbst besser zu fühlen. Beim Cybergrooming hingegen sind die Absichten der Täter immer sexuell motiviert.

Dazu unterscheidet sich auch die Vorgehensweise der Täter. Während die Cybergroomer anonym handeln, treten die Täter beim Mobbing im Internet anonym oder auch unter ihrer wahren Identität auf.

Cybermobbing selbst ist kein Straftatbestand des Strafgesetzbuches. Dennoch ist Internet-Mobbing strafbar, wenn dabei einzelne Straftatbestände (zum Beispiel Beleidigung, üble Nachrede, Bedrohung) zutreffen. Ist das der Fall, können und sollten Betroffene Internet-Mobbing anzeigen.

Sowohl beim Mobbing im Internet als auch beim Cybergrooming leiden die Opfer umso mehr, je länger die Täter ihr Vorhaben fortführen können. Daher ist es wichtig, stets mit den eigenen Kindern im Austausch zu bleiben, ihnen regelmäßig Hilfe anzubieten und Warnzeichen richtig zu deuten. Taten wie Cybergrooming, Cybermobbing und weitere können nur bekämpft werden, wenn sich die Betroffenen aktiv zur Wehr setzen.

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