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Vorsicht vor verstecktem Alkohol

Veröffentlicht am:24.02.2021

5 Minuten Lesedauer

Rumkugeln, Schnapspralinen oder Rotwein-Cremes enthalten Alkohol – das lässt schon der Name vermuten. Doch so manches Lebensmittel, das vermeintlich alkoholfrei ist, und vielleicht die Bezeichnung „alkoholfrei“ trägt, kann Ethanol enthalten. Gerade für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Alkohol zu sich nehmen, können schon geringe Mengen schädlich sein.

Mann schmiert sich ein Brötchen mit Konfitüre und fragt sich, ob da vielleicht versteckter Alkohol drinsteckt.

© iStock / nito100

Wie kommt Alkohol in „alkoholfreie“ Lebensmittel?

Das hat mehrere Gründe: Alkohol kann auf natürlichem Weg durch Gärungsvorgänge und Fermentation entstehen. Da es sich um einen natürlichen Prozess handelt, muss hier kein Alkoholgehalt angegeben werden. Zum Beispiel ist in Trauben- und Apfelsaft ein wenig Alkohol enthalten, weil die Früchte bereits vor der Verarbeitung leicht gären. Möglich machen das Mikroorganismen, vor allem Hefepilze, die die Früchte besiedeln. Auch Brot und Kuchen können bis zu 0,3 Volumenprozent Alkohol enthalten, wenn sie mit Hefe gebacken sind. Und wer Gemüse fermentiert, kann in Sauerkraut und Co. einen Alkoholgehalt von bis zu 0,5 Volumenprozent feststellen, da die Milchsäurebakterien beim Fermentieren Kohlenhydrate unter anderem zu Alkohol umwandeln.

Ethanol, also gewöhnlicher Alkohol, ist ein häufig eingesetztes Konservierungsmittel, dient aber auch als Geschmacksträger. Er wird zudem verwendet, um andere Inhaltsstoffe zu lösen. Zwar handelt es sich dabei nur um Spuren, dennoch sind solche Produkte nicht komplett alkoholfrei. Dazu zählen auch Fertigprodukte, denen manchmal Wein oder Essig zugesetzt ist. 

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Diese Lebensmittel enthalten Alkohol als Zusatz

Das bayerische Staatsministerium für Verbraucherschutz hat eine Liste  mit Lebensmitteln zusammengestellt, die Alkohol enthalten können. 

LebensmittelBeispieleMöglicher Alkoholzusatz
Süßwaren
SpeiseeisSchokoladen- und LiköreisLikör (z. B. Amaretto), Branntwein (z. B. Calvados, Cognac, Rum), Weißwein
SüßigkeitenCremeschnitten, Schokoriegel, Rum-Trauben-Schokolade, Pralinen, Ostereier, WeingummiLikör, Branntwein, Obstbrand (z. B. Kirschwasser)
Konfitüren, KompottZwetschgen-, Sauerkirsch- und MarillenkonfitüreBranntwein (z. B. Whisky, Rum), Obstbrand (z. B. Kirschwasser)
SüßspeisenRote Grütze, ApfelkompottRotwein, Weißwein, Branntwein (z. B. Rum), Likör (z. B. Amaretto, Eierlikör)
Fertigprodukte
Suppen und SoßenOchsenschwanz-, Zwiebel- und Fischsuppe, BratensoßeRotwein, Weißwein, Branntwein (z. B. Cognac), Likörwein (z. B. Sherry), Madeira
FischgerichteFischragout, Muscheln, Fischfilet, Forelle blauBranntweinessig, Weißwein
KäsegerichteKäsefondueWeißwein, Obstbrand (z. B. Kirschwasser)
Backwaren
Kuchen und KleingebäckSchwarzwälder Kirschtorte, Herrentorte, Eierlikörkuchen, Rotweinkuchen, KrapfenBranntwein (z. B. Rum), Obstbrand (z. B. Kirschwasser), Liköre aller Art, Rotwein, Weißwein
Zwei Personen teilen sich ein Stück Schwarzwälder Kirschtorte und denken dabei nicht an versteckten Alkohol.

© iStock / Gökçen TUNÇ

Versteckter Alkohol in Torten, Backwaren und Co.

Wie wird Alkohol in Lebensmitteln gekennzeichnet?

Problematisch ist für Verbraucher, dass Alkohol beziehungsweise Ethanol nicht immer auf der Zutatenliste erscheint. Geringe Mengen, wie sie etwa zum Lösen von Aromen oder zum Konservieren von Fruchtzubereitungen verwendet werden, tauchen in der Zutatenliste nicht auf. Bei lose verkauften Lebensmitteln in Bäckereien, Eisdielen oder Take-Away-Restaurants gibt es nicht immer eine Liste mit Lebensmittelzutaten. Auch wer im Restaurant isst, sucht solche Informationen oftmals vergebens. 

Wird Alkohol auf der Zutatenliste genannt, sind mehrere Begriffe geläufig. Man liest von Trinkalkohol, Ethanol, Äthanol, Ethylalkohol, Äthylalkohol, aber auch von Whiskey, Grappa oder Grand Manier. Manche Hersteller nennen Ethanol freiwillig; verpflichtet sind sie dazu aber nicht. 

Es reicht also nicht aus, sich über Inhaltsstoffe von Speisen oder Getränken anhand der aufgedruckten Liste zu informieren. Wer keinen Alkohol zu sich nehmen darf – oder möchte – ist besser beraten, selbst zu kochen und keine Convenience-Produkte zu verwenden. 

Ab wann ist ein Getränk alkoholfrei?

Das gilt in gewissem Umfang auch bei Getränken: Alkohol muss nur deklariert werden, wenn mehr als 1,2 Volumenprozent enthalten sind. Getränke mit weniger als 0,5 Volumenprozent dürfen sogar als „alkoholfrei“ beworben werden, etwa Biere oder Bier-Mixgetränke wie Radler. Dazu gehören auch die bei Kindern beliebten Malzbiere. Einige Brauereien haben auf die Kritik von Verbrauchern reagiert und geben den Alkoholgehalt freiwillig an. Personen, die keinen Alkohol trinken dürfen oder wollen, sollten sich darauf nicht immer verlassen – fragen Sie bei Interesse die Verbraucherzentrale oder direkt beim Hersteller an.

Für wen kann versteckter Alkohol schädlich sein?

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) schätzt auf Grundlage wissenschaftlicher Studien, dass gesunde Frauen nicht mehr als zehn Gramm Alkohol pro Tag zu sich nehmen sollten. Für gesunde Männer gibt die Gesellschaf 20 Gramm pro Tag an. In beiden Fällen ist die Gesamtmenge aus Getränken und aus alkoholhaltigen Lebensmitteln gemeint. 

Menschen mit bestimmten Erkrankungen, etwa des Herz-Kreislauf-Systems, sollten generell auf Alkohol verzichten.

Das gilt in besonderem Maße für trockene Alkoholiker. Bei ihnen können schon geringe Mengen Ethanol zu Rückfällen führen. Auch sollten schwangere Frauen keinen Alkohol konsumieren, um so das ungeborene Kind zu schützen. Ob geringe Mengen, wie sie in Süßspeisen vorkommen, Kinder gefährden, konnte wissenschaftlich bislang nicht geklärt werden. Die lückenhafte Pflicht zur Kennzeichnung macht es Verbrauchern nicht gerade leicht, einen vollständigen Überblick über alle Inhaltsstoffe zu erlangen. Um Risiken dennoch so weit wie möglich auszuschließen, hier noch einmal zusammengefasst die wichtigsten Tipps zum Vermeiden von verstecktem Alkohol:

  • Wer selbst frisch kocht, ist auf der sicheren Seite.
  • Lesen Sie die Zutatenliste von Lebensmitteln aufmerksam durch. Fragen Sie im Zweifel beim Hersteller nach.
  • Achten Sie auf die verschiedenen Synonyme für Alkohol (Beispiel Ethanol).
  • Fragen Sie im Restaurant oder beim Bäcker immer direkt bei der Bestellung nach.
  • Achten Sie vor allem bei Backwaren, Süßspeisen und Fertigsuppen auf die Zutaten.
  • Verzichten Sie auch auf als „alkoholfrei“ deklarierte Getränke, wenn Sie sich nicht sicher sein können, ob diese wirklich keinen Alkohol enthalten.

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