Leichte Sprache

Willkommen auf der Karriere-Seite der AOK

Darum geht es auf der Seite

Das ist die Karriere-Seite von der AOK.

Hier können Sie sehen:

Welche Arbeits-Plätze gibt es bei der AOK.

Sie möchten bei der AOK arbeiten

Wir suchen neue Mitarbeitende.

Eine Zeichnung zeigt eine Frau an einem Schreibtisch.

Wir geben Ihnen Infos:

  • Wo suchen wir Mitarbeitende.
  • Was müssen Sie können.
  • Wie können Sie sich bei uns bewerben.
Ein gemalter Brief als Beispiel für eine Bewerbung.

Bewerben bedeutet:

Sie möchten sich bei uns vorstellen.

Wir möchten Sie kennenlernen.

Sie schicken uns Infos.

Zum Beispiel:

  • Wie alt sind Sie.
  • Was ist Ihr Beruf.

Das ist wichtig auf der Karriere-Seite

Oben auf der Seite gibt es verschiedene Wörter.

Ein Bild-Schirm-Foto zeigt die Start-Seite. Das Web-Seiten-Menü ist rot markiert.
In einem Bild-Schirm-Foto der AOK Karriere-Seite ist das AOK-Zeichen rot markiert.

Hier kommen Sie immer auf die Start-Seite zurück.

Ein Bild-Schirm-Foto zeigt die Start-Seite. Im Web-Seiten-Menü ist Schülerinnen und Schüler rot markiert.

Du bist Schüler.

Hier gibt es Infos für dich.

Ein Bild-Schirm-Foto zeigt die Start-Seite. Im Web-Seiten-Menü ist Studierende und Graduierte rot markiert.

Sie studieren.

Oder Sie haben fertig studiert.

Hier gibt es Infos für Sie.

Ein Bild-Schirm-Foto zeigt die Start-Seite. Im Web-Seiten-Menü ist Berufserfahrene rot markiert.

Sie arbeiten.

Oder Sie haben früher gearbeitet.

Hier gibt es Infos für Sie.

Ein Bild-Schirm-Foto zeigt die Start-Seite. Im Web-Seiten-Menü ist Stellenangebote rot markiert.

Hier sehen Sie freie Arbeits-Stellen bei der AOK.

Ein Bild-Schirm-Foto zeigt die Start-Seite. Der Job-Finden-Button im Web-Seiten-Menü ist rot markiert.

Hier können Sie freie Arbeits-Stellen suchen.

Klicken Sie auf Job finden.

Sie sehen eine neue Seite.

Ein Bild-Schirm-Foto zeigt die Start-Seite. Die Such-Felder im Titel der Start-Seite sind rot markiert.

So suchen Sie Arbeits-Stellen:

Unter Was (Jobtitel, Stichwort, ...) schreiben Sie:

Welchen Beruf suchen Sie.

Schreiben Sie unter Wo (Stadt oder Postleitzahl):

An welchem Ort wollen Sie arbeiten.

Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache

Die AOK macht ihre Internet-Seiten barriere-frei.
Experten arbeiten daran.

Barriere-freie Internet-Seiten bedeutet:
Alle Menschen bekommen alle wichtigen Infos.

Zum Beispiel:

  • Es gibt Infos in Leichter Sprache.
  • Es gibt Gebärden-Sprache-Videos.
  • Blinde Menschen können Vorlese-Programme gut benutzen.

Nicht barriere-frei sind zum Beispiel:

  • Sie müssen den Text gut erkennen können.
    Das ist zum Beispiel schwierig,
    wenn Sie durch die Farben die Schrift nicht gut erkennen.
  • Es gibt Dateien,
    die nicht barriere-frei sind.

Die AOK beachtet dabei die Vorschriften für Barriere-Freiheit

Die Vorschriften für Barriere-Freiheit sind:

  • das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz
    BGG ist die Abkürzung
    für das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.

    In dem BGG steht:
    Ein Amt oder eine Behörde muss
    Menschen mit und ohne Behinderung gleich behandeln.
    Das muss auch die AOK beachten.
     
  • die Barriere-freie-Informations-Technik-Verordnung 2.0
    BITV ist die Abkürzung für
    die Barriere-freie-Informations-Technik-Verordnung.

    In der BITV 2.0 steht zum Beispiel
    wie barriere-freie Internet-Seiten sein sollen.

Eine Firma hat die Internet-Seite geprüft

Das Ergebnis ist:

Wir halten uns teilweise an die Gesetze.

Das bedeutet:

Die Internet-Seite ist nicht ganz barriere-frei.

Es können vielleicht nicht alle Menschen die Internet-Seite gut benutzen.

Sie haben eine Barriere gefunden

Oder Sie möchten uns sagen:

  • Das ist gut.
  • Das ist nicht so gut.

Dann können Sie uns schreiben.

Das ist unsere Adresse:
AOK-Bundesverband GbR
Rosenthaler Str. 31
10 178 Berlin

Oder Sie schreiben uns hier,
welche Barriere das ist:

Barriere melden

Sie müssen auf Barriere melden klicken.
Dann öffnet sich ein Formular.
Da können Sie uns dann alles aufschreiben.  

Beschwerde bei der Schlichtungs-Stelle

Menschen mit Behinderung können sich beschweren.

Ein Rollstuhl-Fahrer kann zum Beispiel
nicht in das Gebäude kommen.
Es gibt keine Rampe. 

Es gibt die Schlichtungs-Stelle.

Schlichtung bedeutet:

  • sich einigen
  • sich vertragen

1. Es gibt eine Barriere bei einem Amt.
2. Sie haben sich bei dem Amt beschwert.
3. Die Barriere bleibt.

Jetzt kann die Schlichtungs-Stelle helfen.
Der Streit muss dann nicht vor ein Gericht.
Beide Seiten sollen sich vertragen.

Sie können eine Schlichtung beantragen.
Eine Schlichtung kostet nichts.
Sie brauchen keinen Anwalt.

Sie können einen Antrag

  • in Leichter Sprache stellen.
  • in Deutscher Gebärden-Sprache stellen.

Auf dieser Internet-Seite gibt es mehr Infos:
www.schlichtungsstelle-bgg.de

Hier ist die Adresse von der Schlichtungs-Stelle:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10 117 Berlin

Hier ist die Telefon-Nummer von der Schlichtungs-Stelle:
030 - 1 85 27 - 28 05

Hier ist die E-Mail-Adresse von der Schlichtungs-Stelle:
info@schlichtungsstelle-bgg.de

Die Bilder auf diesen Seiten sind von der
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

Für Fragen: Die eigene Post-Leit-Zahl eingeben, Ansprech-Person auswählen und kontaktieren.