Rechtliches

Barrierefreiheit

Die AOK ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit der BITV 2.0 und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website aok.de/karriere.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist mit der BITV 2.0 und dem BGG wegen der folgenden noch anstehenden Optimierungen teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Im Wesentlichen sind die Inhalte für alle Nutzergruppen zugänglich – mit einigen Ausnahmen. Es wird aktuell daran gearbeitet, die Zugänglichkeit noch weiter zu verbessern. Dafür wird jedoch um etwas Geduld gebeten, da teilweise in die Programmierung eingegriffen werden muss. 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Link- und Alternativtexte sind nicht immer korrekt ausgezeichnet.

  • Die Video-Dateien sind nicht immer korrekt angezeigt und die Bedienung per Tastatur muss verbessert werden.

  • Die strukturelle Semantik von Überschriften und Listen ist nicht immer konsistent.

  • Die Zuweisung von Name, Rolle und Wert für nicht-native Bedienelemente ist nicht durchgängig vorhanden.

  • Die Drag and Drop-Funktionalität bedarf weiterer Optimierungen.

  • Das Farbschema erfüllt nicht überall die erforderlichen Mindestkontraste.

  • Die Fokusreihenfolge bei der Tastaturbedienung muss verbessert werden.

  • Fokuszustände sind nicht durchgängig ausreichend gut erkennbar.

  • Dynamische Änderungen an Seitenzuständen werden nicht konsistent an Screenreader weitergegeben.

  • Beschriftungen von Formularfeldern werden teilweise nicht an Screenreader vermittelt. 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde in ihrer ursprünglichen Form am 31. Mai 2023 erstellt.

Die Prüfung der Konformität beruhte auf den 98 Prüfschritten des BITV-Test.

Eine erneute Prüfung der Konformität wird voraussichtlich im Januar 2024 stattfinden.

Feedback und Kontaktangaben

Sie können uns Feedback zur Barrierefreiheit über unser zentrales E-Mail-Formular mitteilen:

Ihre Anfrage wird bearbeitet von:
AOK-Bundesverband GbR
Rosenthaler Straße 31
10178 Berlin

Durchsetzungsverfahren

Für den Fall, dass öffentliche Stellen ihren Verpflichtungen aus der BITV 2.0 und dem BGG auch nach erfolgter Rückmeldung nicht nachkommen, sieht das BGG ein Verfahren durch eine unabhängige Schlichtungsstelle vor. Bitte wenden Sie sich an die für Ihre AOK zuständige Schlichtungsstelle, falls Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieses digitalen Angebots benachteiligt wurden.

Zuständige Schlichtungsstelle für die AOK-Bundesverband

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527 2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de