Broschüren Sozialversicherung
Die Fachbroschüren zu Sozialversicherungsthemen in der Reihe gesunde unternehmen der AOK erleichtern den Arbeitsalltag.

Beschreibung

Der Gesetzgeber hat zum 1. Januar 2021 die Möglichkeit der sofortigen Krankenkassenwahl erheblich erweitert. In Zukunft bedarf es keiner Kündigung. Auch die Dauer der Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenkasse ist ohne Bedeutung. Generell verkürzt sich bei einem Krankenkassenwechsel ab 2021 die Bindungsfrist auf zwölf Monate.
Um Schwierigkeiten bei der Auslegung zu vermeiden, hat der GKV-Spitzenverband die „Grundsätzlichen Hinweise Krankenkassenwahlrecht“ und eine Verfahrensbeschreibung veröffentlicht. Diese Fachbroschüre liefert Arbeitgebern die für die tägliche Praxis relevanten Informationen zum Krankenkassenwahlrecht im Rahmen einer Beschäftigung.
Inhalte
Wählbare Krankenkassen
Allgemein wählbare Krankenkassen
Landwirtschaftliche Krankenkasse
Ausübung des Krankenkassenwahlrechts
Sofortiges Wahlrecht
Bestehendes Versicherungsverhältnis
Wahlerklärung des Mitglieds
Aufgaben der zur Meldung verpflichteten Stelle bei ausbleibender Krankenkassenwahl
Bindung an die Krankenkassenwahl
Kündigung der Mitgliedschaft
Meldeverfahren
DEÜV-Meldungen des Arbeitgebers und Rückmeldungen
Meldeverfahren zwischen den Krankenkassen
Besonderheiten beim Krankenkassenwechsel
Sonderkündigungsrecht wegen Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes
Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse